capo
Erstmal: Keep cool. Das ist alles nicht wild.
1.Kauf bricht miete nicht. Das heißt, dass hier nicht ausziehen müsst, wenn das Haus verkauft wird. Selbst der Käufer kann den Eigenbedarf nur nach einigen Jahren anmelden. Da gibt es die sogannante Sperrzeit. Ich glaube 5 Jahre, aber das steht im BGB. Könnte ich nachlesen, wenn es dich noch beschäftigt...
2. Die Heizungsanlage ist Vermietersache und wer auch immer Vermieter ist, muss die rep.
Der Makler-Vermerk weisst auf die Sperrzeit hin. Er versucht einfach die "Kiste" an den Mann zu bringen. Der gleiche Grund steckt hinter dem Provisionsvorteil...
Es kaufen nur Anleger Miethäuser und die sind rar..
Was meinst du mit "höherer Gewalt"? Der Tod ist in solchen Fällen unerheblich, weil der Erbe in die Verträge eintritt. Eine Anpassung ist nicht notwendig. Ebenfalls ein kleiner Mieterhöhungstrick...
Sämtliche Mängel müssen vom aktuellen Vermieter behoben werden.
Du bist eindeutig in der besseren Position. Panik ist nicht notwendig.
Vielleicht sprichst du mit dem Erben, dass ihr den Hauskauf erwägt.
So spart der die Provision und wird sein Haus doch los...
Vielleicht wartet er auch noch die 5 Jahre. Ein Kaufvertrag, in dem ihr
jährlich eine Ratenzahlung leistet, wäre eine Möglichkeit.
Aber das ist nur ein Vorschlag.
Aber wie gesagt: Kepp Cool <!-- s --><!-- s -->
Gast
Hi,
nun ich würde mal meine Kontakte knüpfen und beim Nachlassgericht die Erbfolge abschecken.
Mich würde mal Interessieren, ob der Sohn die Sache überhaupt übernehmen kann und nicht ein Fremdverwalter die Sache an nehmen muß.
Tomraid
daphne
Hi,
inzwischen sind wir zu dem Schluss gekommen (nach wirklich langem Überlegen und Abwägen der Vor-und Nachteile), daß wir doch nun die Bleibe wechseln, sonst müssten wir uns darauf vorbereiten, evtl. in den nächsten Jahren Stress zu haben, den wir eigentlich gar nicht brauchen.
Sicher haben wir bereits mit dem Erben gesprochen bzgl. Kauf - aber der Preis der uns angeboten wurde - viel zu hoch - so hoch, dass sich nicht mal ein Verhandeln um 50.000 nach unten lohnen würde, weil das immer noch weit über marktüblichen Preis wäre.
Wenn ich bedenke, WAS alles zu richten ist, so mein ich, reichen keine 70.000 Euro an Kosten, die zusätzlich zum Kauf dazukommen.
Andererseits - wenn es verkauft würde - wüßten wir lediglich, daß wir letzten Endes doch rausmüssen früher oder später- sprich evtl. Sanierungen, Reperaturen zum jetzigen Zeitpunkt unsererseits wären wohl vergebene Liebesmüh. Wir müssen die Reperaturen , wenn wir hier bleiben - noch in diesem Herbst auf die Reihe kriegen, um den Winter über nicht nochmal einen kalten Hintern zu haben.
Gestern haben wir nun mit dem Energieversorger gesprochen, wir bekommen zunächst ein Gerät zur Stromverbrauchsmessung (kostenlos nat.) und werden dann mal die Fehlerquellen abchecken. Wir vermuten der enorme Verbrauch kommt von irgend einem Kriechstrom, weil der Verbrauch auch da ist wenn wir in Abwesenheit alles wirklich alles vom Netz genommen haben - bis auf die Hausrelevanten Dinge.
@capo
mit höherer Gewalt meine ich eben den Todesfall und warten kann der Sohn wohl auch nicht mehr, bis wir mal das Geld halbwegs zusammen habe, das wir für den Kauf brauchen würden.
@Tomraid
was ist, wenn der Sohn überhaupt die Sache nicht annehmen kann?
Welche Konsequenzen hätte das im gg. Fall?
Darf ich denn eigentlich Erkundigungen bei Gericht einholen (Datenschutz???)? Ich bin ja auch nur eine *natürliche*Person ohne
jegliche Auskunfts-Befugnis.
Und unter welchen Umständen muss ein Fremdverwalter die Angelegenheit klären und somit der Erbe *außen vor gelassen*wird ?
Grüße Daphne
Gast
verkaufe Haus in 97340 Marktbreit, 70.000€
Gruss det11
Tomraid
Hallo Daphne,
Ja deine Entscheidung finde ich sehr Weise und auch Vernünftig, jedoch würde ich Versuchen erstmal an Informationen rann zu kommen.
Als direkter Betroffener würde ich mal sagen, dass du..rechtlich gesehn...ein berechtigtes Interesse [/u:8594c].....hast und das Nachlassgericht dir Auskünfte geben muß. Ich schaue mal gleich mal meine Unterlagen nach...
Wenn der Sohn es nicht nehmen kann, müsste ein Fremdverwalter sich dieser Sache annehmen...und abwägen, ob ein Verkauf oder eine Weitervermietung besser wäre. Ist der denn noch Minderjährig? Wenn nein, dann kann ein Verkauf wohl wahrscheinlicher sein. Preis steht ja wohl schon fest! Das Nachlassgericht wird diese Sache regeln. Würde ich zumindest sagen. Doch erstmal muß er auch das Erbe antreten...also stehn ja noch einige Fragen offen.
Nachtrag:
Erben ermitteln!
Um den Erben zu ermitteln, können Ermittlungen beim Nachlassgericht, beim Standesamt und bei Nachbarn sowie innerhalb des Freundeskreises des Mieters angestellt werden. Insbesondere eine Abschrift der Sterbeurkunde und Auskunft über etwaige Abkömmlinge, die als Erben in Betracht kommen, sind hilfreich. Für eine solche Auskunft vom Standesamt oder vom Nachlassgericht ist ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Dies kann z.B. durch Vorlage des Mietvertrags und durch eine Forderungsaufstellung mit Belegen geschehen.
Beim zuständigen Nachlassgericht können letztwillige Verfügungen des Verstorbenen hinterlegt sein. Dies lässt sich aus der Nachlasskartei ersehen. Auch nach Verfahren zur Erteilung eines Erbscheins sollte gefragt werden. Für eine entsprechende Auskunft ist hier ebenfalls ein berechtigtes Interesse glaubhaft zu machen. Es gelten die obigen Ausführungen entsprechend.
(Siehe auch §564b BGB)
MfG