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zazzie123 hat diese Frage gestellt
Vor ziemlich genau einem Jahr, zum 16.7.2008 habe ich meine alte Wohnung fristgemäß gekündigt und bin ausgezogen. Am 23.12.2008 habe ich von meinem ehemaligen Vermieter die Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum vom 1.1.2007 bis 31.12.2007 in Höhe von 416,33 Euro erhalten. Da mein Vermieter immer sehr lange für die Abrechnung braucht, habe ich ihm vorgeschlagen für den Abrechnungszeitraum vom 1.1.2008 bis 16.7.2008 die Rechnung von 2007 als Grundlage zu nehmen und den Betrag für 2008 zu schätzen und dann mit der Kaution in Höhe von 860 Euro zu verrechnen, womit er einverstanden war. Bisher hat mich der Vermieter immer wieder vertröstet, dass er die Abrechnung noch nicht erstellen konnte. Zunächst konnte bei einer anderen Mieterin nicht abgelesen werden, dann benannte er 2007 ausgetauschte Zähler als den Grund, dass er keine Schätzung für 2008 vornehmen konnte.
Nun meine Frage(n): Wie lange hat ein Vermieter nach dem Auszug die Möglichkeit die Betriebskosten geltend zu machen? Gilt hier eine Frist von zwölf Monaten nach Abrechnungszeitraum oder nach Kalenderjahr? Wie lange kann er die Kaution einbehalten?
Da mir ein paar Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung aufgefallen sind - die Vorauszahlungen für 2007 sind laut Rechnung geringer als für 2006, obwohl die Nebenkosten gleich bzw. erhöht worden sind - habe ich mittlerweile das Gefühl, nichts mehr von der Kaution zu bekommen - auch wenn sie wohl bei einer Verrechnung mit der Betriebskostenabrechnung sehr gering ausfallen wird!
Wie kann ich nun am Besten vorgehen, damit die Sache endlich abgeschlossen wird??
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen,
Dank im voraus,
zazzie123

0 Kommentare zu „Wann werden Betriebskostenabrechnung und Kaution nach Auszug fällig?”

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