anitari
Hallo,
Gegenfrage:
Hast Du denn in dem 3/4 Jahr mal den Vermieter irgendwie - schriftlich oder telefonisch - an Deinen Widerspruch erinnert und um Beantwortung gebeten?
Bei Behörden weiß ich das Schreiben innerhalb 2 - 3 Wochen beantwortet werden müssen.
Ich geh mal davon aus das es sich um einen privaten Vermieter handelt!?
Im Privatbereich gibt es keine rechtlichen Grundlagen wann man auf ein Schreiben antworten muß.
Der Termin ist natürlich etwas kurzfristig.
Bitte den Vermieter um einen neuen Termin. Mach am besten 2 oder 3 Vorschläge dazu. Setze ihm eine Frist zur Beantwortung bzw. Terminbestätigung!
Gruß Anita