Gast
Wenn das Waschbecken stark beschädigt wurde und es sich nicht nur um normale Abnutzungserscheinungen handelt, so muß der Mieter für den Schaden aufkommen.
Der Vermieter müßte dafür aufkommen, wenn es z.b. 20 oder 30 Jahre alt gewesen wäre mit Vorschäden, wie Rissen etc.
Wenn Sie den Schaden ersetzen, am besten der Haftpflichtversicherung melden (sollte man als Mieter haben) und nach Erneuerung und Rechnungsoffenlegung den Betrag zahlen.