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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Vielleicht weiß jemand da Bescheid:
Unsere WG hat einen Hauptmieter, der Rest sind Untermieter. Die Untermiete ist im HauptMV erlaubt.
Vor einem halben Jahr hat ein Untermieter gewechselt, d.h. alter raus, neuer rein. Allerdings vergaß der Hauptmieter, dem VM den Namen des neuen mitzuteilen. Der steht allerdings auch seit dessen Einzug an der Klingel.
Gibt es Fristen, bis wann man den Namen des neuen UM mitteilen muß?
Ist es eine Vertragsverletzung, wenn dies verpätet geschieht ?
Ist es also riskant, dem VM jetzt mitzuteilen, dass seit einem halben Jahr ein neuer UM in der Wohnung ist ?
Danke im Voraus
Stichwörter: wechsel + untermieters

0 Kommentare zu „wechsel des Untermieters”

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