capo
Mal ganz allgemein: Der Mietvertrag kann nur mit dem Einverständnis des Mieters nachträglich geändert werden.
In eurem Vertrag steht der Garten als Nutzfläche drin? Sind qm angegeben oder nur "zu gleichen Teilen". Wie ist die Kostenverteilung bei den Betriebskosten? (Wasser,..) Das alles sind die entscheidenden Fragen.
Es sit nett, dass ihr den Garten angelegt habt, aber in den meisten Fällen kann der Vermieter auf die Entfernung pochen. (Ausnahmen gibt's überall)
Es gibt nicht wenige Gärten, die an die Sahara erinnern oder war es mehr der Dschungel??? Beide (vermieter und mieter) sind eben zu keiner Pflege bereit.
Ich würde dem Vermieter vorschlagen, dass er die bisherigen Kosten übernimmt und im Gegenzug alle sich an den Betriebskosten beteiligen. Das würde die Abrechnung auch vereinfachen...
Aber das ist Verhandlungssache! Rechtlich darf der Vermieter den Vertrag nicht ändern und somit würde alles beim alten bleiben.
Capo