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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir wohnen in Drei-Parteien Haus und ins unserem Mietvertrag ist Gartennutzung explizit geregelt: "Gartennutzung zusammen mit Erdgeschoss". Nun bekommen wir einen neuen Mieter für die freiwerdende dritte Wohnung im Dachgeschoss (bisheriger Mieter hatte keine Gartennutzung), dem der Vermieter das Gartennutzungsrecht ebenfalls einräumen will.

Da der Garten aber von uns und der anderen Partei nahezu komplett neu angelegt wurde (ohne finanzielle Zuwendung des Vermieters im übrigen) und da der Garten auch eher klein ist, möchten wir jedoch dem neuen Mieter keine generelle Gartennutzung einräumen lassen. Im Einzelfall kann er natürlich - aber eben nur mit unserem Einverständnis - auch gerne mal den Garten benutzen .

Nun aber meine Frage: Kann der Vermieter der neuen Partei einfach
Gartennutzungsrecht einräumen ohne unser Einverständnis bzw. Änderung des Mietvertrages und wenn ja, können wir dann ggf. Mietminderung verlangen, da die Gartennutzung nur noch vermindert möglich wäre, wenn plötzlich drei, statt bisher nur zwei Parteien den Garten benutzen dürfen.
Wer kann mir dazu ein paar Infos geben? 1000 Dank vorab!
Stichwörter: neuen + gartennnutzung + mieter

1 Kommentar zu „Gartennnutzung für neuen Mieter”

capo Experte!

Mal ganz allgemein: Der Mietvertrag kann nur mit dem Einverständnis des Mieters nachträglich geändert werden.

In eurem Vertrag steht der Garten als Nutzfläche drin? Sind qm angegeben oder nur "zu gleichen Teilen". Wie ist die Kostenverteilung bei den Betriebskosten? (Wasser,..) Das alles sind die entscheidenden Fragen.
Es sit nett, dass ihr den Garten angelegt habt, aber in den meisten Fällen kann der Vermieter auf die Entfernung pochen. (Ausnahmen gibt's überall)

Es gibt nicht wenige Gärten, die an die Sahara erinnern oder war es mehr der Dschungel??? Beide (vermieter und mieter) sind eben zu keiner Pflege bereit.

Ich würde dem Vermieter vorschlagen, dass er die bisherigen Kosten übernimmt und im Gegenzug alle sich an den Betriebskosten beteiligen. Das würde die Abrechnung auch vereinfachen...

Aber das ist Verhandlungssache! Rechtlich darf der Vermieter den Vertrag nicht ändern und somit würde alles beim alten bleiben.

Capo

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