Gast hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich und meine Freundin haben vor kurzem eine neue Wohnung angesehen. Diese hat uns gefallen und wir haben der Dame von der Wohnungsbaugesellschaft beim Besichtigungstermin unser Interesse an der Wohnung geäußert. Wir sind mit der Dame ins Büro gefahren zwecks Aufnahme der unserer Daten. Dabei haben wir auch ein "Wohnungsangebot VE 118.012." unterschrieben, dass laut der Dame nur eine Bestätigung unseres Interesse sei und nichts Festes! Wir mussten noch eine Mietbürgschaft (Freundin geht studieren) nachreichen und haben nun den Mietvetrag vorliegen. Nun ist es so, dass wir evtl. eine bessere Wohnung bekommen könnten und wir den Mietvertrag nicht unterschreiben - Aber in diesem "Wohnungsangebot" steht: "Wir sind bereit, die Wohnung zum angegebenen Termin anzumieten. Uns ist bekannt, dass durch schriftliche bestätigung durch die Wohnungsbaugesellschaft ein Mietvetrag zustande kommt. Ferner verplichtet wir uns auf Verlangen der Gesllschaft einen Mietvetrag abzuschließen." Heißt das, wir müssen nun den uns vorliegenden Mietvetrag unterschreiben!? Ich denke nicht, weil ich den Mietvetrag ja vorher nicht kannte und ich könnte mit dem Inahlt nicht einverstanden sein. Oder sehe ich das falsch?
Gruß Mark79