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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mieter sollten sich bei ihrem Einzug nicht auf Ablösevereinbarungen mit überhöhten Preisen einlassen. Häufig forderten die Vormieter zu viel Geld für Einrichtungsgegenstände wie Einbauküchen, die der Nachmieter übernimmt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin. <br />
Liegt der geforderte Preis mehr als 50 Prozent über dem so genannten Zeitwert des Möbelstücks, hat der Wohnungssuchende vier Jahre lang Zeit, zu viel Gezahltes zurückfordern. <br />
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Der Zeitwert ist anhand des Neupreises, des Zustandes und des Alters eines Gegenstandes zu schätzen. Bei einer Einbauküche ist der Wert im eingebauten Zustand und nicht der Wert, der durch einen Verkauf nach dem Ausbau zu erzielen wäre, maßgebend. Rechtlich sind Ablösevereinbarungen wie Kaufverträge zu behandeln, so derf DMB.<br />
Stichwörter: ablöse + vormieter

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