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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem: Wir sind zu dritt in eine WG gezogen die eine ganze Wohnung umfasst. Jeder von uns hatte einen Gemeinschaftsmietvertrag, d.h. auf die Wohnung, nicht auf ein Zimmer. Jetzt ist ein er der Mitbewohner ausgezogen und wir möchten aufgrund der hohen Miete jemand anderes als Unterm ieter einziehen lassen. Der Beauftragte der Mieterin, der gleichzeitig Makler ist, fordert aber einen Maklerschein vom neuen Mieter. Ist das rechtlich zulässig ? Wenn nein, wann darf er einen Untermieter ablehnen ?

Uns geht es darum, dass wir das Gefühl haben, der Makler braucht Geld. Am besten wäre es für ihn wenn wir alle ausziehen, 3 neue ziehen mit Maklerschein in die Wohnung und wir holen uns erneut einen Maklerschein und lassen uns wieder eine Wohnung suchen.
Gilt der Maklerschein nicht für die Wohnungssuche ? Die Wohnung muss ja nicht gesucht werden...


Vielen Dank!
Stichwörter: maklerschein + untermieter + einzug

7 Kommentare zu „Einzug als Untermieter - Maklerschein ?!”

Susanne Experte!

Das hat nun nichts mit Mietrecht zu tun.

b2wpoker

Danke. Solche Antworten liebe ich.[/color:875f0][/b:875f0][/size:875f0]

Wieso hat es nichts mit Mietrecht zu tun ? Sollte ich vielleicht nach einem Forum suchen, welches Fragen zum Strafrecht beantwortet oder soll ich mich gleich an den Bundespräsidenten wenden ? <!-- s :x --><!-- s :x -->

Wir sind nun mal [color=red:875f0][b:875f0]MIET[/b:875f0][/color:875f0]er, da steckt das Wort [color=red:875f0][b:875f0]&quot;Miete&quot;[/b:875f0][/color:875f0] drin...

Der_Mario Experte!

Einen Maklerschein braucht man doch nur, wenn man selbst als Makler tätig werden will!
Ich verstehe den Sinn dieser Forderung nicht.

b2wpoker

Nein, da muss ich dich korrigieren. Einen Maklerschein bekommst du, wenn du umziehst, aber das Geld für die Maklergebühr nicht bezahlen kannst. Den Maklerschein bekommt dann der Makler, der dir dann eine Wohnung sucht.

Susanne Experte!

Du kannst ja gern mal das Mietrecht im BGB durchstöbern und dort steht ganz sicher nichts von Makler oder dem Maklerschein. -&gt;daher hat das nichts mit Mietrecht zu tun.


Wir sind nun mal MIETer, da steckt das Wort &quot;Miete&quot; drin...[/quote:41d00]
Deine Reaktion zeigt offensichtlich, wessen Geistes Kinde Du bist!
Oder ist im Hundekuchen Hund drin???? Bauernsalat????

Der_Mario Experte!

Nein, da muss ich dich korrigieren. Einen Maklerschein bekommst du, wenn du umziehst, aber das Geld für die Maklergebühr nicht bezahlen kannst. Den Maklerschein bekommt dann der Makler, der dir dann eine Wohnung sucht.[/quote:f0200]
Im Allgemeinen ist ein Maklerschein die Erlaubnis, die man gemäß § 34c GewO braucht, um als Makler tätig zu sein.

Das was Du meinst, bekommt man bei der ARGE, vermute ich mal? Wäre dann vielleicht sinnvoller, in einem entsprechenden Forum nachzufragen.

Ich muss Susanne zustimmen, das hat weniger mit Mietrecht zu tun, sondern meiner Meinung nach eher mit Sozialhilferecht.

b2wpoker

Danke für die Antworten. Ich muss aber dennoch etwas zu Susannes Antwort bemerken.
Ein bisschen Deutsch-Unterricht:

Das Wort MIETER stammt vom Wortstamm &quot;mieten&quot;.
Das Wort MIETRECHT ist ein zusammengesetztes Substantiv, dass die Wörter MIETE und RECHT enthält.
Das Wort &quot;Hundekuchen&quot; ist zusammengesetzt aus HUND und KUCHEN. Auch wenn die Bedeutung des Wortes &quot;Hundekuchen&quot; eine andere ist (kein Hund im Kuchen) so ist im Wort MIETER dennoch das Wort MIETE enthalten. Oder nicht ? Ich miete etwas, so bin ich MIETER. Und was ist daran bitte falsch ?

Ich will ja nicht bestreiten dass es vielleicht ein etwas ungünstiges Forum dafür ist, aber dann hätte Susanne auch sagen können, dass ich mich bitte in einem anderen Forum umhören sollte.


Nochmals Danke für all die, die sich die Mühe gemacht haben, vernünftig zu antworten.

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