Susanne
Ja, und?
Er kann Dir doch die Abrechnung vorlegen! Falls für 2006 eine Nachzahlung entstanden ist, hast Du die zu zahlen, falls die Abrechnung korrekt ist und der Absprache lt. Mietvertrag entspricht.
Wenn man auszieht schreibt man sich die Zählerstände auf. Möglich, dass Du für die Heizung eine Zwischenablesung zahlten musst.
Da Du die Abrechnungen bisher nicht angemahnt hast, kannst Du auch nichts zurückfordern. Das Einklagen der Vorauszahlungen kommt nur dann in Frage, wenn es als Druckmittel zur Erstellung einer Abrechnung erforderlich ist.