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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hi,

folgende Sachlage:

Ich habe meinen Mietvertrag zum 1.8.07 vorzeitig mit einverständniss des Vermieters gekündigt. Jetzt ist folgendes.
Nach telefonischer rücksprache will er mir morgen eine Nebenkostenabrechnung für die Jahre 2005-2007 vorlegen, was ja nicht rechtens ist, da er die Nebenkosten ja nur ein Jahr nach erhalt der Abrechnung einfordern darf. Jetzt ist das Problem, das ich von ihm nie eine Abrechnung gesehen habe und auch nie, wie es meines Wissens nach Vorschrift ist, weder beim Ein- bzw. Auszug einen Zählerstand unterschrieben habe und es damit eigentlich nicht möglich ist mir einen Verbrauch nachzuweisen, da gerade beim Auszug der Vermieter im Urlaub war.
Da ich die Zählerstände nicht Unterschrieben habe, ist es da nicht möglich die Nebenkosten für den gesamten Mietzeitraum wieder zurück zufordern, und wenn nicht die für das letzte Jahr nicht zu bezahlen. Ich muss dazu sagen, das im Mietvertrag eine Vorschusszahlung der Nebenkosten vereinbart war, welche auch immer pünktlich geflossen ist.

Gruß Alex

1 Kommentar zu „Nebenkosten für die komplette Mietzeit zurückfordern”

Susanne Experte!

Ja, und?

Er kann Dir doch die Abrechnung vorlegen! Falls für 2006 eine Nachzahlung entstanden ist, hast Du die zu zahlen, falls die Abrechnung korrekt ist und der Absprache lt. Mietvertrag entspricht.
Wenn man auszieht schreibt man sich die Zählerstände auf. Möglich, dass Du für die Heizung eine Zwischenablesung zahlten musst.

Da Du die Abrechnungen bisher nicht angemahnt hast, kannst Du auch nichts zurückfordern. Das Einklagen der Vorauszahlungen kommt nur dann in Frage, wenn es als Druckmittel zur Erstellung einer Abrechnung erforderlich ist.

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