Susanne
Hallo zusammen,
- im Mietvertrag steht "die Küche und das Schlafzimmer ist bei Auszug wieder weiß zu streichen". Diese beiden Räume sind zum einen nicht renovierungsbedürftig da vor unserem Einzug (vor 19 Monaten) weiß gestrichen wurde und man die Hand voll "Macken" an den Wänden mit 3 Pinselstrichen Farbe tilgen kann, zum anderen ist meinem Verständnis nach die genannte Klausel laut aktueller Rechtsprechung vom BGH unwirksam weil sie eine Renovierung ohne Rücksicht auf den Zustand der Zimmer verlangt (Endrenovierungsklausel). Die ganzen Wände der Zimmer zu streichen sehe ich mich nicht gezwungen. Wie seht ihr das? [/quote:22022]
Stimme ich voll zu[/color:22022]
Einem möglichen Anwalt die besten Voraussetzungen bieten. Wie z.B. den Vermieter auf eine Wohnungsabnahme mit Protokoll drängen. Und dabei daran denken: ein Protokoll dokumentiert den tatsächlichen Zustand und ist keine Nebenabrede für Vereinbarungen. Einen unabhängigen Zeugen mitnehmen (zur Not ein Passant von der Straße für 10.-...)
Dabei ist ganz wichtig: Schäden, die nicht im Protokoll genannt sind, kann der VM in Nachhinein nicht mehr geltend machen!
Alles mit einer Kamera, wenn möglich nicht digital, penibel dokumentieren.
Wenn der VM diese Wohnungsabnahme nicht will, dann mit einem unabhängigen Zeugen machen! Der den Zustand der Wohnung mit den Fotos zum genannten Datum bezeugen kann.
ggf. allen Pipifax des VM mitmachen, um Good Will zu zeigen! Trotzdem darf sich der VM mit der Kautionsabrechnung bis zu 6 Monate nach Mietende Zeit lassen.
Ghostraider
Um genau zu sagen ob eine Renovierung durchgeführt werden muss sollte man schon den genauen Wortlaut der Schönheitsreparaturklausel kennen.
Vorweg möchte ich in Bezug auf die Handvoll Flecken sagen, egal ob eine gültige oder ungültige Klausel vorliegt ist auf jeden Fall eine Arbeit in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" zu leisten.
Da könnten Sie schon mit dem Flecken überstreichen auf die Nase fallen. Die Flecken würden in jedem Fall sichtbar sein und bei einer gültigen Klausel müssten Sie Nachbessern also alles streichen und bei einer ungükltigen Klausel hätten Sie dem Vermieter einen Schaden zugefügt und der könnte Schadensersatz verlangen aber nicht in der Form das Sie die Arbeiten erledigen sonder er eine Firma beauftragen kann und wird und Sie zahlen die Rechnung.
Also Vorsicht damit.
Für normale Kratzer oder alles was unter den normalen Gebrauchtsspuren fällt kann der Vermieter nichts von der Kaution zurück halten.
Was Sie so geschildert haben werden Sie bestimmt genau wie ihre Vormieter mit dem Vermieter einen Gerichtstermin bekommen. Also auf zum Rechtsanwalt und der soll dem mal was erzählen,
Gruß
ghost
Wolfgangsson
Klingt so, als hätten Sie Kontakt zum Vormieter.
Es wäre hilfreich, diesen um eine Kopie seines Auszug-Übergabeprotokolls zu bitten. Möglicherweise waren dort Schäden dokumentiert, für die der Vormieter aufkommen musste, die aber nicht behoben wurden. Dies könnte Ihnen vllt. bei nicht festgehaltenen Schäden in Ihrem Einzugs-Protokoll helfen.