Susanne
Offensichtlich war doch nach der letzten Nk-Abrechnung Deine Nachzahlung entsprechend hoch, sonst würden die Vorauszahlungen nicht angehoben. Das bedarf nicht Deines Einveständnisses, ausserdem ist es insofern sinnvoll, da im nächsten Jahr eine hohe Nachzahlung vermieden wird.