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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Meine Freundin und ich überlegen uns, nach Stress mit der Vermieterin, eine neue Wohnung zu suchen. Wir haben allerdings eine nachgetragene Klausel unterschrieben die wie folgt lautet "Der Mieter bemüht sich, nach Beendigug des Mietverhältnisses, um eine reele, zuverlässige Weitervermietung(mit Absprache des Vermieters)" Meine Frage ist jetzt was versteht man hier unter "bemühen"? Reicht es wenn man 1-2 Anzeigen schaltet, oder muss man die Wohnung erfolgreich weiter vermieten? Wäre für Hilfe sehr dankbar.

2 Kommentare zu „Frage bezüglich Vereinbarung im Mietvertrag”

hh Profi

Ich gehe davon aus, dass die Klausel unwirksam ist.

Daneben ist es auch noch so, dass ein Bemühen ja nicht unbedingt eine erfolgreiche Nachmietersuche voraussetzt. Bemüht hätte man sich schon, wenn man z.B. eine Anzeige schaltet unabhängig davon, ob das am Ende erfolgreich war.

RA Meyer zu Schlochtern Experte!

Hallo,

ich gehe ebenfalls davon aus, dass diese Nachmieterklausel unwirksam ist. Einerseits ist sie zu unbestimmt, andererseits dürfte sie den Mieter nach § 309 BGB unangemessen benachteiligen und daher nichtig sein und schließlich ist eine solche Klausel in Mietverträgen nicht üblich, so dass es sich auch um eine "überraschende Klausel" im Sinn des § 305c BGB handeln dürfte, so dass sie nicht wirksam in den Vertrag miteinbezogen wurde.

Mit freundlichen Grüßen


Meyer zu Schlochtern

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