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Hallo,
ich habe Anfang des Jahres meine Nebenkostenabrechnung für 2003 und 2004 bekommen. Ich denke, 2003 ist ohnehin verjährt, aber die Rechnung für 2004 beruft sich darauf, dass der Abrechnungszeitraum für die Heizkosten bis zum 31.05.2005 geht und die Rechnung erst am 23.11.2005 gestellt wurde. Kann mein Vermieter mir dadurch noch die Betriebskosten in Rechnung stellen, bei denen der Abrechnungszeitraum vom 01.01. bis 31.12.2004 geht? In meinem Mietvertrag wurden auch getrennte Vorauszahlungen vereinbart.
Vielen Dank für die Hilfe!