fin
Der Eigentümer kann auch den Hausverwalter als Vermieter einsetzen. Er muss das nicht selbst sein.
luke-h
Der Eigentümer kann auch den Hausverwalter als Vermieter einsetzen. Er muss das nicht selbst sein.[/quote:96dad]
mh, im Mietvertrag steht vertreten durch hausverwaltung xxxx.
dann hat das seine richtigkeit wenn der hausverwalter den mietvertrag unterzeichnet?
jetzt habe ich heute durch einen anruf beim hausverwalter erfahren, das er schon lange nicht mehr unser hausverwalter ist. ich sollte mich doch direkt an den eigentümer wenden.
muß der eigentümer mir nicht mitteilen, das er nicht mehr mit der hausverwaltung zusammen arbeitet?
Muß dann evtl. ein neuer mietvertrag geschlossen werden??
Immobilienwirt
Nein, ein neuer Mietvertrag muß nicht geschlossen werden, da du die Wohung ja übergeben bekommen hast und auch die Miet gezahlt.
Bei allem mietrechtlichen Gegebenheiten würde ich mich jetzt an den Eigentümer wenden, will er sie nicht selbst bearbeiten, so wird er dir die neue Hausveraltung schon mitteilen.
Müssen tut er das nicht, aber es gehört sich. Er kann ja auch allein sein Haus verwalten.
Wie lange wohnst du schon in der Wohung??
luke-h
Nein, ein neuer Mietvertrag muß nicht geschlossen werden, da du die Wohung ja übergeben bekommen hast und auch die Miet gezahlt.
Bei allem mietrechtlichen Gegebenheiten würde ich mich jetzt an den Eigentümer wenden, will er sie nicht selbst bearbeiten, so wird er dir die neue Hausveraltung schon mitteilen.
Müssen tut er das nicht, aber es gehört sich. Er kann ja auch allein sein Haus verwalten.
Wie lange wohnst du schon in der Wohung??[/[/i:22de9]quote]
Ich wohne seit ungefähr 2 Jahren in der Wohnung, wieso fragst du? ist das hinsichtlich meiner frage wichtig??
Immobilienwirt
Ja sogar sehr wichtig. Ein Mietvertrag kommt kurz gesagt durch die Übergabe der Wohung (NUtzung) und Zahlung der Miete zu stande.
Die Frage ist meist nur zu welchen Bedingungen. Zu denen die in denen Mietvertrag stehen oder zu einen sogenannten BGB-Vertrag, wo sich allen an den gesetzlichen Regelungen anlehnt. DEr Unterschied kann dabei sein, dass man als zB keine Schönheitsreparaturen ausführen muss, keine Bagatellschäden bezahlen muss und sogar keine Kaution, da dies soganannte "Kann-Bestimmungen" sind und laut Gesetz nicht gleich dem Mieter obliegen. Für den Vermieter besteht jedoch die Möglichkeit per Vertrag diese dir zu übertragen.
Mit kleineren Kniffen kannst du immer mietvertragliche Dinge zu Lasten des Mieters oder des Vermieters "zaubern", kommt eben auf das Wissen der Gegenpartei und den vorleigenden Gegebenheiten an. (==> 10 Jahre Berufserfahrung *grins*)
Da du aber sachon zwei Jahre in der Wohung wohnst und niemand bis jetzt den Vertragsinhalt angefochten hat und der Eigentümer im Vertrag benannt ist, sieht es sehr gut für dich aus, dass die Inhalte der Mietvertrags die Bedingungen des Mietverhältnisses vorgeben. konkludendes Verhalten (Schlüssens Verhalten) des Vermieters sowie die Willensbildung spielen in solchen Sachen auch eine große Rolle.