Susanne
Meine Frage ist aber, für welche Jahre darf er von mir jetzt überhaupt noch Nebenkostennachzahlungen verlangen und darf er den Kaufvertrag dafür ohne meine Einwilligung einsetzen? [/quote:d8483]
Die Frage verstehe ich nicht. Meinst Du das Geld vom KV der Küche?
Natürlich darf er das nicht einbehalten, da er die Küche ja schon erhalten hat. Andererseits hätte er die Kaution behalten können!
Handelt sich nicht zufällig um den gleichen Betrag?
Weiterhin ist über die Nebenkosten nach § 556 Abs. 3 jährlich
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html[/url:d8483]abzurechnen, daher kann er nur noch 2004 abrechnen und zwar bis zum 31.12.2005.
Was eine korrekte Nebenkostenabrechnung beinhaltet und was abgerechnet werden darf kann hier nachgelesen werden:
[url:d8483]http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/hauptseite.htm[/url:d8483]
Gast
Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
Die Mietkaution und die Höhe des Kaufpreises sind absolut nicht identisch.
Mir ging es jetzt vor allem darum, über welchen Zeitraum er rückwirkend über den gesamten Mietzeitraum überhaupt noch Nebenkosten nachfordern kann.
Klingt ja schon mal super, dass er maximal noch 2004 einfordern darf.
Darüberhinaus stellt sich halt für mich die Frage, ob er den Kaufpreis einbehalten darf.
Meiner Meinung nach geht es schon mal nicht, weil es doch ein völlig anderes Rechtsverhältnis ist. Zwei verschiedene Vertragsgrundlagen, die nicht mit einander verrechnet werden können.
Seh ich das so richtig ??
Susanne
ja
Tomraid
Schaue mal hier noch nach, falls du offene Fragen hast <!-- s --><!-- s -->
<!-- m --> http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/betriebskosten/00einleitung http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/bet ... itung.html <!-- m -->
MfG