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Hallo,
bei uns läuft zum 01.11.2007 die gesetzliche Mietpreisbindung für unsere Wohnung aus. Demnach darf der Vermieter 20% von der vor drei Jahre gezahlten Miete erhöhen (kaltmiete 352€ + küche 36€ = 388€).
Jetzt haben wir ein Schreiben bekommen in welchem steht, dass er die Miete nach den gesetzlichen Bestimmungen erhöhen möchte und gibt als Basis die 388€ (Kaltmiete+Küche) an. Demnach würde die neue Kaltmiete 466€ betragen.
Meine Frage ist nun, ob er in dieser Erhöhung die Küche überhaupt mit einbeziehen darf? Ist das gesetzlich erlaubt, oder dürfen sich die 20% nur auf die kaltmiete ohne küche beziehen?
Ich freue mich über jede Antwort!
Viele Grüße,
Michel