fin
Die Heizkostenabrechnung kann auch unabhängig von den übrigen Nebenkosten versandt werden, wenn für die Heizkosten auch eine getrennte Vorauszahlung im Mietvertrag vereinbart wurde. Schauen Sie hier nach. Auch das Wirtschaftsjahr muss nicht zwingend mit dem der übrigen nebenkosen übereinstimmen.
Allerdings würde ich an Ihrer Stelle wegen der großen Verspätung der Versendung und die Zwangsverwaltersache einen im Mietrecht versierten Anwalt befragen. Die Kosten hierfür aber müssten Sie dann in Kauf nehmen.
hdy
Hallo,
der Antwort entnehme ich, dass es hierzu keine klare rechtliche Regelung gibt. Ich habe zwar schon relativ viel gegooglet, aber eben hierzu auch keine Antwort gefunden.
Da der Zwangsverwalter sich darauf beruft, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat, gehe ich davon aus dass §556 BGB auch für ihn gilt. Allerdings ist die Begründung etwas fadenscheinig. Wenn die Hausverwaltung des insolventen Vermieters die Verspätung zu vertreten hat, so ist die Frist abgelaufen. Diese war schon abgelaufen bevor der Zwangsverwalter seine Arbeit aufgenommen hat.
Nach dem Prinzip der Abrechnungssicherheit, und diese ist der Sinn der Regelung von §556, kann der Zwangsverwalter doch nun die Frist nicht einfach ignorieren, oder?
Hardy
Rano
Ich versuche mal zu vereinfachen:
Es gab in <>2003 eine Vermieterin X.
Die hatte <>2003 die Verwaltung Y beauftragt.
Seit 9'05 gibt es einen Zwangsverwalter Z.
In 2'06 kommt von Z die BK-Abrechnung '03
Wenn ich es so richtig verstanden habe, brauchst Du diese Abrechnung nicht zu bezahlen.
Z war in '03 weder Verwalter noch sonst irgendwas.
Zuständig und verantwortlich für die Abrechnung '03 war Y.
Z kann ja mal versuchen, Y in Regress zu nehmen.
Wem auch immer die Gelder aus dem Haus zustehen - er kann nun keine verjährten Forderungen wiederbeleben.
Ausser, die Forderungen wären bereits tituliert.
Ich würde an Deiner Stelle nicht bezahlen und gelassen warten, bis - wenn überhaupt - die Gegenseite gerichtliche Schritte einleitet. Deren Erfolgsaussichten sind m.E. sehr gering.
Wie würde jemand behandelt werden, der inzwischen nicht mehr dort wohnt?
Der würde wohl eher den mittleren Finger erheben. <!-- s --><!-- s -->
Dieser Tip beruht lediglich auf dem von Dir beschriebenen!
Viel Erfolg
Ralph