Susanne
Hallo Frank,
war ein bischen sehr durcheinander, aber erst mal: Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll eingetragen sind, kann der VM nicht mehr geltend machen. Und was um alles in der Welt ist ein PVC-Fenster?
Teppich: wenn es sich nicht um Deinen Teppich gehandelt hat, sonder der zur Mietsache gehört hat und Du ihn nur auf Bitten des VM entfernt hast (habe ich so verstanden, Teppich war Eigentum des VM) so bist Du auch nicht für das Entfernen der Klebereste zurständig! -auch nicht für die Hälfte der Kosten!!!
Nebenkostenabrechnung: der Abrechnungszeitraum muss jeweils dem Wirtschaftsjahr entsprechen. Es gibt kein Wirtschaftsjahr vom 01.07.2003-30.06.2005. Im Allgemeinen entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. Die Abrechnung ist 12 nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zuzustellen. Werden hier Forderungen aus den genannten Zeiträumen auf einer Abrechnung eingefordert, ist diese nicht gültig, da sie nicht der verlangten Transparenz entspricht.
Rechtsschnüffler
Hallo Susanne,
danke für Deine Antwort. Bis jetz hab ich nicht geschafft zu schreiben, da Arcor über 6 Wochen braucht um einen IT - Anschluß einzurichten und ne Zeit lang bin ich aus m Internetcaffe nicht auf die Seite gekommen warum auch immer.
Also mittlerweile hat er seine Forderung zurücksgesteckt: er will jetzt nur noch die Nebenkosten von 6/2004 - 6/2005. Die Abrechnung für den Zeitraum 7/2005 bis 10/2005 will er mir nächstes Jahr schicken, wohl dann ab 7/2006 umanander, weil er dann erst die Abrechnung von der Hausverwaltung bekommt. Irgendwie alles sehr eigenartig, ich frage mich ob ich in 5 Jahren auch noch irgendwas nachzahlen soll für die Wohnung... <!-- s --><!-- s -->
Im Allgemeinen entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. Die Abrechnung ist 12 nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zuzustellen [/quote:b82ae]
*g* was 12... wäre interresant. Wochen ? Aber die Info ist schon mal sehr interresant, danke erst mal.
Das mit dem Teppich hast Dur richtig verstanden. Gehört zur Mietsache und ich sollte ihn mitentfernen, was ich zur Hälfte gemacht habe (Teppich raus, Klebereste sind noch da). Ok..ich schau jetz mal was für ne Abrechnung dafür kommt (das Ausschleifen der Klebereste, wenn das nich mehr als 50 Taler is werd ich da sicher keinen Aufstand proben, mir reicht es nämlich so langsam.
Jetz verbringe ich erst mal die Zeit damit, auf die restlichen Rechnungen und Forderungen zu warten, wegen dem Fenster zum Beispiel (ein Plastik - Fenster im Übrigen..)
Als dann Grüße und Danke erst mal
Frank
Gast
Die Abrechnungszeiträume scheinen nun so korrekt. Eine Abrechnung von 2004 kann der Vermieter bis zum 31.12.2005 geltend machen. Über 2005 bis zum 31.12.2006. Nach diesem Termin bekommen Sie keine Rechnungen mehr.
Teppich ist wohl geklärt. Für die Zukunft immer auf das Einfachste achten: Was ist Dein, was ist mein?
Eigentum des Vermieters bleibt sein Eigentum. Entweder bleibt ein Teppich dann drin oder er muss ihn auf eigene Kosten entfernen. Ihr Eigentum bleibt Ihres und muß aus einer Wohnung entfernt werden (auch Teppiche)
Mit dem Fenster haben Sie eine Jugendsünde zugegeben. Ein Kunstoffenster wird nicht gestrichen. Dafür wurden diese erfunden, damit man Holz nicht immer streichen muss. Damit haben Sie dem Eigentum des Vermieters einen Schaden zugefügt. Er ist daher berechtigt aus der Kaution eine Entschädigung zu verlangen. Wichtig: Hinterher die Rechnung schicken oder zeigen lassen!
MfG