Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

nach fast 2 Monaten Abstinenz hat sich bei mir nun ein neues Problem aufgetan *grr*

Und zwar das hier:
Nach 7 Jahren habe ich zum 1.11.05 mein 35 quadratmeter Apartement gekündigt. Der Umzug ist bereits über die Bühne gegangen, die Übergabe auch.
Auf Kulanz meinerseits und seine Bitte hin hatte ich dem Vermieter seinen Tepichboden mit entfernt (war seit 7 Jahren drin), habe ihm aber das Abschleifen des Estrichs (Kleberückstände) selbst überlassen, da ich mich damit nicht auskenne (und das auch nicht eingesehen habe, ist n Haufen Arbeit..).
Da wurde der Kerl sauer, wir haben uns letztlich drauf geeinigt, daß jeder die Hälfte der Kosten für das entfernen der Teppichreste übernimmt (darauf habe ich mich eingelassen, um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen..).
Im Weiteren gibt es in der Bude ein PVC - Fenster. Dümmlicherweise wurde das Teil von mir in jugendlichem Leichtsinn mal lackiert. Das fiel bei der Übergabe natürlich auf. Wir einigten uns da drauf: Der Fensterahmen (Balkonseite) wird vom Handwerker ("so weit dies möglich ist" steht im Übergabeprotokoll) neu gestrichen, die kosten dafür habe ich zu tragen, betragen laut Handwerkers mündlicher Aussage 200 Euro komplett.
Weitere Kosten, die von mir getragen werden: weißeln der Wände, lackieren der Türen und Heizungen, ebenfalls durch Handwerker, zur Hälfte abschleifen der Teppichklebereste. Diese Kosten werden aus der Kaution gedeckt, das heißt, die wird vom Vermieter komplett einbehalten. Damit sollte das erledigt sein, ich habe das angeboten um weiterer Arbeit aus dem Weg zu gehen. Sollte da ein Rest über bleiben (ich sollte nur das zahlen, was ich ohnehin zahlen würde, wenn ich die Wohnung selbst renoviert hätte) bekomme ich diesen zurück.
So weit so gut.

Jetzt flattert mir ein Brief ins Haus:
1. Nachzahlungsforderung über 650 Euronen für Nebenkosten im Zeitraum vom 1.7.2003 bis 30.6.2005. Als Anlage sind dieser Forderung zwei Rechnungen der Hausverwaltung (ein großes Mietshaus in München) beigelegt, die 1. auf Oktober 2004 datiert, die zweite aktueller auf September 2005. Heißt im Klartext: Der Kerl war bereits frühzeitig darüber informiert, daß Ausgleichszahlungen der Nebenkosten anstehen, nur hat er mich nicht informiert.
In der Miete enthalten waren über die 7 Jahre eine Nebenkostenabschlagszahlung von 50 Euro, die durch den Vermieter korrekt von der Summe der Forderungen seitens der Hausverwaltung abgezogen wurde..die Differzenz zwischen Summe der Abschlagszahlungen und Forderung der Hausverwaltung an den Vermieter, beträgt für oben genannten Zeitraum eben 650 Taler und soll jetzt von mir gezahlt werden (noch dazu innerhalb 2 Wochen..)

Ist das rechtens? Ein Bekannter von mir meinte, daß der Vermieter nur maximal ein Jahr rückwirkend Nachzahlungen von erhöhten Nebenkosten fordern darf. Im Mietvertrag steht auch was von "Nebenkosten und Abschläge müssen jährlich ausgeglichen werden".

2. Ich solle doch schon mal bei meiner Versicherung anfragen wegen dem Fenster: "Nicht nur, daß das Fenster von mir gestrichen wurde, auch das Glas selber wäre erheblich zerkratzt".
Auf gut deutsch: er möchte jetzt offensichtlich ein neues fenster auf der Balkonseite einbauen - und möglichst nichts dafür zahlen.
Nun, im Übergabeprotokoll steht exakt nur das bezüglich der Fenster drin, was oben erwähnt wurde ("so weit möglich" und so weiter..) Kratzer im Glas sind da nicht erwähnt.
Mal ganz sachte angefragt: das kann er doch vergessen, mir nachträglich die Kratzer anzuhängen und mich das ganze Fenster jetzt zahlen zu lassen, oder?
Auf jeden Fall: das Geld habe ich nicht, auch die jetzt plötzlich vorgebrachte Nachforderungszahlung kann ich nicht von heut auf Morgen zahlen. Einsehen tu ich es schon gleich drei mal nicht.

So, das wars erst mal, über baldige Antwort zu meinem Problem würde ich mich ausgesprochen freuen, da ich natürlich schon bal den Wiederspruch formulieren muss.

Ah ja..Rechtsschutzversicherung habe natürlich auch (noch!) nicht...

Es grüßt fragend
Frank aus München

3 Kommentare zu „Nebenkostennachforderung nach Auszug”

Susanne Experte!

Hallo Frank,

war ein bischen sehr durcheinander, aber erst mal: Mängel, die nicht im Übergabeprotokoll eingetragen sind, kann der VM nicht mehr geltend machen. Und was um alles in der Welt ist ein PVC-Fenster?

Teppich: wenn es sich nicht um Deinen Teppich gehandelt hat, sonder der zur Mietsache gehört hat und Du ihn nur auf Bitten des VM entfernt hast (habe ich so verstanden, Teppich war Eigentum des VM) so bist Du auch nicht für das Entfernen der Klebereste zurständig! -auch nicht für die Hälfte der Kosten!!!

Nebenkostenabrechnung: der Abrechnungszeitraum muss jeweils dem Wirtschaftsjahr entsprechen. Es gibt kein Wirtschaftsjahr vom 01.07.2003-30.06.2005. Im Allgemeinen entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. Die Abrechnung ist 12 nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zuzustellen. Werden hier Forderungen aus den genannten Zeiträumen auf einer Abrechnung eingefordert, ist diese nicht gültig, da sie nicht der verlangten Transparenz entspricht.

Rechtsschnüffler

Hallo Susanne,

danke für Deine Antwort. Bis jetz hab ich nicht geschafft zu schreiben, da Arcor über 6 Wochen braucht um einen IT - Anschluß einzurichten und ne Zeit lang bin ich aus m Internetcaffe nicht auf die Seite gekommen warum auch immer.

Also mittlerweile hat er seine Forderung zurücksgesteckt: er will jetzt nur noch die Nebenkosten von 6/2004 - 6/2005. Die Abrechnung für den Zeitraum 7/2005 bis 10/2005 will er mir nächstes Jahr schicken, wohl dann ab 7/2006 umanander, weil er dann erst die Abrechnung von der Hausverwaltung bekommt. Irgendwie alles sehr eigenartig, ich frage mich ob ich in 5 Jahren auch noch irgendwas nachzahlen soll für die Wohnung... <!-- s :twisted: --><!-- s :twisted: -->

Im Allgemeinen entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr. Die Abrechnung ist 12 nach Ablauf des Wirtschaftsjahres zuzustellen [/quote:b82ae]

*g* was 12... wäre interresant. Wochen ? Aber die Info ist schon mal sehr interresant, danke erst mal.

Das mit dem Teppich hast Dur richtig verstanden. Gehört zur Mietsache und ich sollte ihn mitentfernen, was ich zur Hälfte gemacht habe (Teppich raus, Klebereste sind noch da). Ok..ich schau jetz mal was für ne Abrechnung dafür kommt (das Ausschleifen der Klebereste, wenn das nich mehr als 50 Taler is werd ich da sicher keinen Aufstand proben, mir reicht es nämlich so langsam.

Jetz verbringe ich erst mal die Zeit damit, auf die restlichen Rechnungen und Forderungen zu warten, wegen dem Fenster zum Beispiel (ein Plastik - Fenster im Übrigen..)

Als dann Grüße und Danke erst mal
Frank

Gast Experte!

Die Abrechnungszeiträume scheinen nun so korrekt. Eine Abrechnung von 2004 kann der Vermieter bis zum 31.12.2005 geltend machen. Über 2005 bis zum 31.12.2006. Nach diesem Termin bekommen Sie keine Rechnungen mehr.
Teppich ist wohl geklärt. Für die Zukunft immer auf das Einfachste achten: Was ist Dein, was ist mein?
Eigentum des Vermieters bleibt sein Eigentum. Entweder bleibt ein Teppich dann drin oder er muss ihn auf eigene Kosten entfernen. Ihr Eigentum bleibt Ihres und muß aus einer Wohnung entfernt werden (auch Teppiche)
Mit dem Fenster haben Sie eine Jugendsünde zugegeben. Ein Kunstoffenster wird nicht gestrichen. Dafür wurden diese erfunden, damit man Holz nicht immer streichen muss. Damit haben Sie dem Eigentum des Vermieters einen Schaden zugefügt. Er ist daher berechtigt aus der Kaution eine Entschädigung zu verlangen. Wichtig: Hinterher die Rechnung schicken oder zeigen lassen!

MfG

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.