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Mugwump hat diese Frage gestellt
Hallo.

Ich möchte bei meinen Eltern in ihr Reihenhaus einziehen. Das Haus hat eine Größe von 92 qm. Mein Wohnbereich darin wird 28,5 qm haben. Für den Mietvertrag brauchen wir jetzt die genaue Aufschlüsselung der Mietnebenkosten.
Wie macht man das für
Gas,
Grundsteuer,
Wasserverbrauch,
Abwasser,
Straßenreinigung,
Müllabfuhr,
Schornsteinfeger?
Rechnet man das auf die qm runter (also per Dreisatz) oder rechnet man einfach die Kosten durch 3, da ja 3 Personen im Haushalt leben.

Vielen, vielen dank für jede hilfreich Antwort.

Gruß
Stichwörter: nebenkosten + verteilung

1 Kommentar zu „Nebenkostenverteilung”

Feffek Experte! 10.11.2008 14:10

Hi Mugwump,

hier ein Zitat aus dem guten alten BGB :


§ 556a - Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Ergänzungen:

?Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart? => z.B. im Mietvertrag!
?von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung? => z.B. separater Stromzähler/sep. Wasserzähler/sep. Mülltonnen etc.

Schau dir einfach die §§ 556,556a, 560 BGB an, da findest du gute Hinweise bzgl. der gesetzlichen Regelungen. Da in deinem Fall das ganze auf privater/familiärer Basis läuft und ich nicht weiß in wieweit ein Mietvertrag aufgesetzt wird, würde ich nach § 556a handeln.

Hoffe konnte dir etwas helfen?

Gruß
feffek

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