Feffek 10.11.2008 14:10
Hi Mugwump,
hier ein Zitat aus dem guten alten BGB :
§ 556a - Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.
Ergänzungen:
?Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart? => z.B. im Mietvertrag!
?von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung? => z.B. separater Stromzähler/sep. Wasserzähler/sep. Mülltonnen etc.
Schau dir einfach die §§ 556,556a, 560 BGB an, da findest du gute Hinweise bzgl. der gesetzlichen Regelungen. Da in deinem Fall das ganze auf privater/familiärer Basis läuft und ich nicht weiß in wieweit ein Mietvertrag aufgesetzt wird, würde ich nach § 556a handeln.
Hoffe konnte dir etwas helfen?
Gruß
feffek