Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
jwberlin hat diese Frage gestellt
Liebes Forum,

in dem von mir im März 2007 unterschriebenen MV steht bei Schönheitsreparaturen:

1. Regelung der im allgemein üblichen Zeitabstand anfallenden Schönheitsreparaturen (liege ich in jedem Fall drunter, da noch nicht einmal 2 Jahre vergangen sind)

2. "Hat sich der Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, und beabsichtigt der Vermieter, nach Beendigung des Mietverhältnisses bauliche Veränderungen (mir nicht bekannt!) [...] ist der Mieter zur Zahlung einer angemessenen Entschädigung anstelle der geschuldeten Leistung verpflichtet.

Im Folgenden geht es um Ungeziefer usw.

Zur Beendigung des MV ist geregelt:

1. Bei seinem Auszug hat der Mieter in sauberem Zustand [...] zurückzugeben.

Im Folgenden sind außerordentliche Kündigung seitens des VM, Schlüssel und Nennung der neuen Adresse vereinbart.

Im August vergangenen Jahres hat der alte Hausbesitzer das Haus verkauft und eine neue Verwaltung eingesetzt. Diese schickte mir mit der Kündigungsbestätigung folgende Forderungen (die ich zum ersten Mal sah und auch nicht unterschrieben habe, der MV wurde nicht verändert!):

Denken Sie bitte daran, dass:

1. Ihre Wohnung vollständig grundgereinigt ist, d.h. PVC oder Linoleum (in der Küche, war definitiv nicht sauber bei Einzug), [...] vollständig und umfassend einer fachgerechten Reinigung unterzogen worden sind

2. technische und sanitäre Einrichtungen (Herd, Wanne, Dusche, WC) sowie Fenster und Fensterrahmen gereinigt sind

3. Dübellöcher fachgerecht behandelt sind

Zu Schönheitsreparaturen steht hier:

Sofern das Mietverhältnis endet, ohne dass zu diesem Zeitpunkt die Fristen zur Durchführung der Schönheitsreparaturen abgelaufen sind, so sind Sie gemäß Mietvertrag verpflichtet, anteilig die Kosten für die Durchführung aller Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Mieter oder Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäftes an den Vermieter [...] zu zahlen.

Das Angebot soll ALLE Schönheitsreparaturen umfassen, also auch Heizkörper streichen (waren bei Einzug nicht neu gestrichen). Man könnte aber auch selbst renovieren.

Nun meine Frage: welche Version ist für mich bindend? Ich gehe davon aus, dass es der MV ist, denn nur diesen habe ich unterschrieben. Und wie genau ist "sauber" definiert? Mehr steht ja nicht im Vertrag. Ist "sauber" das gleiche wie "besenrein" oder umfasst es mehr?

Danke schonmal....

0 Kommentare zu „Neue Hausverwaltung stellt andere Auszugsforderungen OHNE dass der Mietvertrag geändert wurde”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.