Asmodine
Hey Schorsch,
leider musst du mit einer Mieterhöhung rechnen. Es sieht mir fast danach aus, als würde es zum Untermietvertrag hinauslaufen, damit hat der Vermieter so gar das Recht auf eine Erhöhung.
Bitte bedenke, dass 3 Personen sich auch auf die Betriebskosten niederschlagen. 3 Personen verbrauchen bekanntlich mehr, als zwei Personen.....
Ach ja, du darfst nicht vergessen den Vermieter von deinem Vorhaben zu informieren. Solltest du ihn nicht von deinem Vorhaben informieren und er bekommt es spitz, kann es bis zur Kündigung deines Vertrages kommen.
Lieben Gruss
Asmodine
Xam
Ach herrje - bist du sicher?
Wir sind ja auch eine 3er WG (auch im Vertrag) - bloß ist unser dritter schon vor nem Monat ausgezogen (Weltreise) - und für die kurze Zeitspanne haben wir die Bude eben nur zu zweit getragen.
...aber das ändert nichts, oder?
...auch habe ich gehört, daß bei Staffelmiete eine Mieterhöhung nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist - weißt du oder jemand sonst da genaueres?
wie auch immer, vielen Dank für deine Antwort!
Schorsch