Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Nichtbeachtung titulierter Ansprüche durch Wohnungseigentümerbeschluss

Der Beschluss einer Eigentümerversammlung, mit dem festgestellt wird, dass ein für einen Wohnungseigentümer rechtskräftig titulierter Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung erfüllt ist, obwohl tatsächlich erhebliche Maßabweichungen vorliegen, ist nichtig.

Beschluss des OLG Hamm vom 24.01.2001
15 W 405/00
ZAP EN-Nr. 388/2001

0 Kommentare zu „Nichtbeachtung titulierter Ansprüche durch Wohnungseigentüme”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.