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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir hatten gestern Abnahme unserer gekündigten Wohnung und die Vermieterin hat den Teppich im Flur (lt. Ihrer Aussage neu vor unserem Einzug vor 3 Jahren) beanstandet. Es sind Laufspuren (Abnutzung) und drei je 4x4mm große Brandstellen (Zigarette) zu sehen.
Sie möchte den Teppich jetzt reinigen lassen und wird sich ein Angebot machen lassen. Im Abnahmeprotokoll hat sie vermerkt, dass sich über die Reinigungskosten noch geeinigt wird.

Kann Sie uns die kompletten Reinigungskosten für den Teppich in Rechnung stellen (bzw. von der Kaution abziehen) oder nur anteilig? Und wenn Anteilig, dann in welcher Höhe (Prozentsatz?!)? Denn die Laufspuren, die ja unter Abnutzung fallen, sind doch kostenmäßig in der Miete enthalten, die ich regelmäßig gezahlt habe..

Zudem hat ein Bekannter von mir noch gesagt, dass ein Flur-Teppich anders gerechnet wird (Wertmäßig) als 10 Jahre. Ist das korrekt?!

Über Antworten würd ich mich wirklich freuen.. hab schon Bauchschmerzen..
Gruß, Reschz
Stichwörter: teppich + nochmal + reinigungskosten

3 Kommentare zu „Nochmal Teppich (Reinigungskosten)”

Susanne Experte!

Dass ein Teppich im Flur anders berechnet werden sollte, ist mir nicht bekannt.
Laufspuren fallen unter Abnutzung, egal wo. Reinigungskosten können nur zu Deinen Lasten gehen, wenn es eine entpsrechende Klausel im MV gibt, so z.B. dass der Teppich vor Auszug fachmännisch zu reinigen ist.
Brandschäden durch Zigaretten fallen aber unter Mängel und dafür ist Schadenersatz zu leisten! (die bekommt man auch nicht durch reinigen weg...) Für sowas hat man eine Haftpflicht, nicht wahr?

Ghostraider Experte!

Wenn ich es richtig gelesen habe beträgt die Wertminderung bei Teppichen pro Jahr 10 % .
Laufspuren, egal ob Flurteppich oder sonstiger Teppich sind Gebrauchsspuren und werden überall gleich berechnet.
Die Brandflecken gehen mit einer Reinigung nicht aus dem Teppich und sind insofern als Schaden anzusehen auf dem der Vermieter einen Schadensersatzanspruch hat. Die Reinigung sollte wie schon gesagt nur durchgeführt oder bezahlt werden wenn es mietvertraglich festgelegt ist.
Sollte der Mieter wie Susanne es schon sagte eine Haftpflichtversicherung haben sollte er diesen Schaden der Versicherung melden.In welcher Höhe der Schaden dann reguliert wird regelt die Versicherung.
Sollte, wenn die Vers. den Schaden annimmt und reguliert, der Vermieter sich wieder an den Mieter wenden in der Meinung zu wenig bekommen zu haben und will vom Mieter einen Nachschlag, sollte der Mieter dieses Schreiben an die Versicherung weiter leiten und sich nicht auf Debatten mit dem Vermieter einlassen.

Gruß
Ghostraider

Reschz

Das heisst, ich müsste keine Reinigungs-Rechnung bezahlen, sondern müsste mich mit ihr über einen Betrag für den Teppich (Zeitwert) einigen.. Weil Laufspuren sind Abwohn-Spuren und Brandflecken mein Problem... Richtig?

Kurz was zu dem Teppich.. in der Mitte vom Flur wurde der Teppich teils "Mosaik"-mäßig verlegt, so dass im Flur kein "kompletter" Teppich liegt. Werden trotzdem bei der Berechnung die qm des ganzen Flures genommen oder lediglich die qm-Zahl des "Teppichstückes" auf dem die Brandflecken sind?

Und zur Haftpflicht: Nein, zur Zeit habe ich keine Haftpflicht, da es mal mit meiner Probleme gab.. Aber das ist ein anderes Thema und ich bin zur Zeit am Vergleichen - und JA, es ist dann mein Problem mit der Bezahlung..

Gruß Reschz..

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