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Balkonumbau zum Wintergarten
Ein Vermieter trug sich mit dem Gedanken, die Balkone am Haus zum Wintergarten umzubauen. Allerdings stieß er mit dieser Idee auf den Widerstand der Mieter. Besonders in den Großstädten erfreut sich der Balkon großer Beliebtheit, da man hier unter Wahrung der Privatsphäre im Sommer seine Freizeit verbringen und sich erholen kann. Er ist sozusagen ein kleiner Ersatz für den fehlenden Garten. Nach Ansicht des Landgerichts Berlin handelt es sich bei einer Umgestaltung des Balkons zum Wintergarten um keine zu duldende Maßnahme des Mieters. (Az: 64 S 507/96, Landgericht Berlin)