Susanne
Die Frage ist doch: Wer kontrolliert die Reinigung?
Wo kein Kläger....
volker*
Hallo Stefan,
die Hausordnung ist Teil des geschlossenen Mietvertrag. Also war der Umfang der Reinigung der Waschküche von Anfang an bekannt.
Wenn dieser Vertragsteil nun geändert werden soll, müssen beide Seiten zustimmen.
Die beiden anderen Mietparteien müssen nach meiner Ansicht auch reinigen, wenn sie nicht nutzen. Also wäre von dir nur alle 3 Wochen zu reinigen.
Du solltest die Frage mit dem Vermieter besprechen, gerade unter dem Gesichtspunkt, dass die Waschküche offensichtlich von den anderen Mietern nicht genutzt wird.
Viele Grüße
Volker
Gast
Also die anderen Mieter machen z. B. Kellerschächte nach draussen, etc. Das ist schon aufgeteilt.
Die Aufteilung wurde neu nach ca. 2 Jahren bestimmt vom Vermieter, da meine Freundin sich geweigert hat die Kellerschächte sauber zu machen, da sie da etwas Panik hatte, weil sie auf eine Leiter musste, etc.
StefanCologne
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