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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Unser Vermieter möchte neben Wohnungsmiete, Nebenkostenvorauszahlung und Stellplatz 15 EUR Hausverwaltungskosten berechnen aufgrund unseres "individuell ausgehandelten Mietvertrages".

Im Internet habe ich gelesen, dass Hausverwaltungskosten generell nicht auf den Mieter abgewälzt werden dürfen. Ist dies richtig?

Danke im Voraus für die Hilfe.

0 Kommentare zu „Hausverwaltungskosten auf den Mieter abwälzbar?”

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