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Eingefrorene Wasserleitungen

Frostschäden an Wasserrohren können erheblichen Schaden anrichten. Daher empfehlen ARAG Experten, insbesondere in der kalten Jahreszeit Wohnungen und Häuser bei extremen Außentemperaturen nicht unbeheizt zu lassen. Vor allem bei Abwesenheit sollte man nicht am falschen Ende sparen und die Heizung gar ganz abdrehen. Wer in den Winterurlaub fährt, sollte Nachbarn einen Schlüssel überlassen, damit sie regelmäßig nach dem Rechten sehen können. ARAG Experten raten Mietern und Vermietern gleichermaßen zur Vorsicht.

In einem konkreten Fall informierte der Mieter seinen Vermieter im tiefsten Winter, dass die Heizung ausgefallen sei. Der vom Vermieter bestellte Handwerker kam erst einen Monat später, in der Zwischenzeit heizte der Mieter notdürftig mit einem Radiator. Fazit des Handwerkers: Die Leitungen waren bereits aufgefroren. Es begann ein Streit zwischen Vermieter und Mieter, die einander die Schuld an den erheblichen Schäden an der Heizungsanlage und dem gesamten Gebäude gaben. Doch der Richter teilte die Schuld ganz gerecht: Der Mieter hat die Obhut über die Wohnung, daher hätte er die Wasserrohre entleeren müssen, um einen Wasserschaden zu verhindern. Auch die Veranlassung einer Notreparatur wäre angemessen gewesen. Und der Vermieter hätte eine sofortige Reparatur veranlassen müssen. So mussten beide Parteien tief in die Tasche greifen (OLG Nürnberg, AZ: 5 U 1896/00).
Stichwörter: eingefrorene + wasserleitungen

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