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Kündigungsfrist: Mietdauer 12 Jahre +Mieter älter 60 Jahre
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Hallo,
mich beschäftigt momentan folgende Frage: ist es richtig, dass ein Mieter, der bereits länger als 10 Jahre in einem Alt-Vertrag steckt und älter als 60 Jahre ist eine Art "lebenslanges Mietrecht" besitzt und quasi unkündbar ist - somit auch Eigenbedarf nicht greift ???
Bitte um Feedback.
Grüße,
Gerd
mich beschäftigt momentan folgende Frage: ist es richtig, dass ein Mieter, der bereits länger als 10 Jahre in einem Alt-Vertrag steckt und älter als 60 Jahre ist eine Art "lebenslanges Mietrecht" besitzt und quasi unkündbar ist - somit auch Eigenbedarf nicht greift ???
Bitte um Feedback.
Grüße,
Gerd
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