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ska hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Nachbarn haben im Oktober letzten Jahres eine Wohnung angemietet, die vorher zum Verkauf stand - sich aber kein Käufer gefunden hat.

Der Makler sagte damals, dass die Wohnung nun mittelfristig vermietet wird und ein Verkauf nicht mehr angedacht ist.

Nach nun 4 Monaten Mietzeit hat sich der Eigentümer nun doch umentschieden, den Verkaufspreis deutlich gesenkt und die ersten Kaufinteressenten waren schon vor Ort.

Die bisherigen Kaufinteressenten wollen alesamt die Wohnung nach dem Kauf selbst nutzen.

Wie kann man sich jetzt als derzeitiger Mieter verhalten? Es ist ja etliches an Kosten angefallen (Provision, Renovierung, Umzugskosten, Arbeitsaufwand etc.). Darüber hinaus sind ähnliche Mietobjekte (6 Zimmer Wohnung) in dieser Kleinstadt nahezu nicht vorhanden.

In meinen Augen ist dies, auch wenn nur mündlich vereinbart, doch auch Vertragsbruch vom Makler bzw. Vermieter.

Ich bitte um Info inwieweit man sich dagegen rechtlich schützen kann und wie lange man die Kündigung aufgrund der derzeit geringen Mietdauer rauszögern kann?

Danke und Gruß
ska

10 Kommentare zu „Wohnungsverkauf - Eigenbedarf nach 4 Monaten Mietzeit”

Ghostraider Experte!

Auf damit zum Anwalt.
Vorab aber.
Diese mündliche Vereinbarung oder dieser mündliche Hinweis ist irrelevant, da dies wahrscheinlich nicht im Mietvertrag steht, oder irgendwie da angedeutet wird.
Also besteht ein unbefristeter Mietvertrag.
Zudem, Kauf bricht Miete nicht und der neue Eigentümer muss ein Jahr warten bevor er Eigenbedarf anmelden kann, also wäre die Kündigungszeit schon 15 Monate.

Wie oben schon gesagt auf zum Anwalt der bestimmt noch weiteres zu sagen hat wie ich als Laie.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Hallo Ghost,

kannst Du mir bitte mal die Quelle nennen, dass der Käufer ein Jahr warten muss, bis er Eigenbedarf anmeldet?

Gruß
Susanne

Ghostraider Experte!

Hallo Susanne,
Wenn ich den Thread richtig gelesen habe fundiert meine Aussage auf den § 577a und da stehen sogar 3 und mehr Jahre.
http://dejure.org/gesetze/BGB/577a.html

Außerdem wäre noch zu fragen ob dem jetzige Mieter das Vorkaufsrecht angeboten wurde.

Im ganzen wäre es besser mit dieser Frage einen Anwalt zu befragen.

Gruß
ghost

Curo2000 Experte!

delete

Curo2000 Experte!

Ähm, hier steht nicht dass das Haus in eine WEG umgewandelt wurde, und nur dann greift die Argumentation über §577a. War die Wohnung, wie ich aus der Fragestellung lese, bereits zur Anmietung in einer WEG kann der Vermieter unbeschadet verkaufen an wen er will und der neue Käufer kann fröhlich seinen Eigenbedarf innerhalb der normalen Parameter geltend machen.

Susanne Experte!

Ja, sehe ich auch so. Der Mieterschutz besteht nur, wenn die Wohnung während der Mietzeit in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Je nach Bundesland besteht nach Umwandlung Kündigungsschutz bis zu 10 Jahre. So aber nicht!

Ghostraider Experte!

§ 577a
Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung

(1) Ist an vermieteten Wohnräumen nach der Überlassung an den Mieter Wohnungseigentum begründet und das Wohnungseigentum veräußert worden, so kann sich ein Erwerber auf berechtigte Interessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 erst nach Ablauf von drei Jahren seit der Veräußerung berufen.

Diese Wohnungsumwandlung kann meiner Ansicht nach nicht nur Eigentumswohnung sondern auch Eigenbedarf bedeuten. Eigenbedarf auf mein Eigentum.

Da wie der Schreiber hier selbst sagt wohnt er ja in der Wohnung und jeder Interessent will wenn die Wohnung für sich nutzen müsste nach meinem Ermessen der § 577a auch hier greifen.

Im Zweifelsfall würde ich damit schnellstens einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Gruß
ghost

Curo2000 Experte!

"Kündigungsbeschränkung bei <strong>Wohnungsumwandlung</strong>"

Sorry, hier steht aber nicht von Umwandlung, es geht um den normalen VERKAUF.

kadiri81 19.05.2010 17:07

ja eben- deswegen werden es wohl nur 3 Monate sein. Unser Hausverwalter hat aber was andres erzählt....

kadiri81 19.05.2010 17:11

mist- ich wollte auf meinen Beitrag antworten, nicht auf diesen hier- sorry sorry sorry ich weiß nicht wie man sowas löschen kann

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