Gast hat diese Frage gestellt
Hallo an alle,
wir wohnen in einem freistehenden Haus, nach der Einganstür kommt ein kleiner Flur mit einer Treppe ins Dachgeschoss, zur Hauptwohnung EG ist
dann nur eine Zimmertür, im Dachgeschoss ist nun ein Raum der
von uns genutzt wird und ein nicht ausgebauter Raum mit
alten Kram vom Vermieter (beide mit Tür).
Es gibt keine Regellungen im Mietvertrag bzgl. Begehungsrecht.
Wir haben das Schloss der Haustür gewechselt nun will der
Vermieter einen Schlüssel um jederzeit in das Dachgeschoss gehen
zu können obwohl er Ursprünglich mündlich uns Zusagte nur 1 - 2x
im Jahr nach Rücksprache hochzumüssen. Wir nutzen unseren Dachraum als Schlafzimmer und wollen Ihn keinen geben, wir meinen das Treppenhaus gehört zu unserer Wohnung.
Im Mietvertrag steht das wir im Erdgeschoss 4 Zimmer einen Flur 1 Bad
und eine Küche gemietet haben, später ergänzt durch einen Raum im Dachgeschoss.
Was meint Ihr dazu ?
1. Muß ich im einen Schlüssel geben
2. Ist das Treppenhaus im Mietvertrag drin oder nicht ?
Danke Gruß
Thorsten