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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

könnte mir die Haare ausziehen.

Aber hier meine Geschichte. Im letzten Frühjahr habe ich diese schöne Wohnung bezogen, der Vormieter hat mich beim Einzug auf die Heizung aufmerksam gemacht, die gerne mal ausfällt.

Mit der Zeit hat sich gezeigt das die Heizung beinahe täglich ausfällt, am liebsten Nachts, so das am morgen die Wohnung sehr sehr kalt war und das Duschwasser natürlich auch. Erstmal runter im Keller, Heizung neustarten und 30 Minuten warten bis man warm duschen kann.

Diverse Anrufer beim Vermieter...irgendwann auch nen Monteur im Haus der aber den Fehler nicht beheben konnte. Knapp 3/4 Jahr ging das so, bis dann irgendwann der Heizungsmonteur vom Vermieter gewechselt wurde und der Fehler innerhalb von 15 Min behoben wurde (ein Steuerelement war defekt).

Jetzt kommt eine Betriebskostenabrechnung mit einer Nachzahlung von über 800 Euro. Alle 3 Parteien im Haus haben ähnlich hohe Nachforderungen.

Im Moment sehe ich 2 Möglichkeiten:

1) Der Vermieter hat die monatliche Abgabe der Nebenkosten bewußt klein gehalten um eine niedrige Miete zu suggerieren, kommt aber damit nicht hin und fordert deshalb nach (die festen Posten wie Müllabgabe etc. belaufen sich schon beinahe auf 1300 Euro, wir haben aber im Jahr nur 1500 Euro gezahlt)

2) Die Heizungsanlage hat durch den defekt einen überdurchschnittlichen Verbrauch gehabt und daher die hohe Abrechnung

3) dazu kommt das ursprünglich keine Putzfrau vorgesehen war, diese uns aber kurzfristig zugeteilt wurde, das macht im Jahr schonmal 200 Euro mehr also im Mietvertrag angegeben ;o(

Fragen:

Kann der Vermieter im Falle 1 oder 2 soviel Geld nachfordern ? Im Falle 2 trägt er doch eine Mitschuld da er beinahe täglich auf den defekt aufmerksam gemacht worden ist. Im Falle 1 würde es sich doch beinahe um betrug handeln, oder ?

Darf der Vermieter, obwohl er im Mietvertrag festgelegt hat, das kein Putzdienst im Haus ist, diesen Putzdienst einfach anordnen ? Wir haben mehrfach telefonisch wie auch schriftlich wiedersprochen, genau wie die anderen Mietparteien.
Stichwörter: genereller + nk + grund + heizung + hohe

5 Kommentare zu „Hohe Nachzahlung, Grund Heizung oder genereller hohe NK”

mad-bob

Hallo Leute,

ich hab die Abrechnungen nochmal kontrolliert und nachgerechnet. Von der Homepage der Ista hab ich mir die Empfehlung geholt, was eine Wohnung in meiner größe und meiner Lage an Heizkosten inclusive Warmwasser im Monat kosten darf. Diesen Wert mal 12 genommen und festgestellt das ich bei den Heizkosten sogar ca. 20 Euro im Plus bin.

Also frag ich mich doch woher die hohe nachberechnung kommt.

Bei weitere Analyse habe ich festgestellt das auf der Abrechnung Gartenarbeiten mit 900 Euro (fürs ganze Haus) berechnet wurden. Aber an Gartenarbeiten kann ich mich gar nicht erinnern. 2x Fegen und Salzstreuen kann damit ja auch nicht gemeint sein, denke ich. Im letzten Jahr ist ein Baum vorm Haus beschnitten worden, vermutlich daher die Rechnung, aber darf uns das in Rechnung gestellt werden ? Ist das nicht Vermieter Problem ?

Und was ist mit der Putzkraft ? Kann mir da jemand was zu sagen ?

mad-bob

Achso, und wenn das alles so ist und so berechnet werden darf, warum erhöht der Vermieter nicht rechtzeitig die Nebenkosten ? Nichteinmal jetzt will er mehr monatliche Beträge....da steht man doch im nächsten Jahr wieder vor dem selben Problem oder ?

capo Experte!

Die Reinigung ist umlagefähig und auch der Baumschnitt. Nebenbei erscheint mir der Preis für den Gärtner sehr günstig, aber das kann man erst sagen, wenn m² angegeben wären.
Die Nachforderung würde ich mir mal genau anschauen. Vielleicht hat die Reparatur der Heizung umgelegt und genau das darf er nicht. (Das machen aber sehr viele private Vermieter!) Vielleicht hat er einen Wartungsvertrag mit der neuen Firma abgeschlossen, wodurch er hohe Kosten hat. Viele Versuchen das direkt umzulegen. (Wartungsvertrag für 5Jahre; zahlbar im Voraus...) Auch das ist häufig der Grund, dass die Nachzahlung (sehr) hoch ausfallen. Aber auch das darf er nicht.
Dieser Fall würde auch erklären, warum er die Nebenkosten nicht erhöhen will. Die bleiben in den nächsten 5 Jahren ja auf dem Stand von dem Vorjahr...

Lass dir auf alle Fälle die Rechnungen zeigen. (50 cent pro Kopie sind standard)

Gruß,

Capo

mad-bob

Kann eine Reinigung auch umgelegt werden, wenn im Vertrag steht das keine Reinigungskraft vorhanden ist ? Eigentlich ist das doch ne Vertragsänderung oder ?

capo Experte!

Das ist so richtig, aber meistens (Standard MVs) beinhalten die II.BV, die die Betreibskosten angibt. (Inzwischen vielleicht sogar auch die Betriebskostenverordnung) Das heißt: Die Betreibskosten berechnen sich nach der II. Berechnungsverordnung, dann kann man da wenig machen. Dann ist es keine Vertragsänderung, sondern wird nur der Vertrag umgesetzt.

Capo

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