mad-bob
Hallo Leute,
ich hab die Abrechnungen nochmal kontrolliert und nachgerechnet. Von der Homepage der Ista hab ich mir die Empfehlung geholt, was eine Wohnung in meiner größe und meiner Lage an Heizkosten inclusive Warmwasser im Monat kosten darf. Diesen Wert mal 12 genommen und festgestellt das ich bei den Heizkosten sogar ca. 20 Euro im Plus bin.
Also frag ich mich doch woher die hohe nachberechnung kommt.
Bei weitere Analyse habe ich festgestellt das auf der Abrechnung Gartenarbeiten mit 900 Euro (fürs ganze Haus) berechnet wurden. Aber an Gartenarbeiten kann ich mich gar nicht erinnern. 2x Fegen und Salzstreuen kann damit ja auch nicht gemeint sein, denke ich. Im letzten Jahr ist ein Baum vorm Haus beschnitten worden, vermutlich daher die Rechnung, aber darf uns das in Rechnung gestellt werden ? Ist das nicht Vermieter Problem ?
Und was ist mit der Putzkraft ? Kann mir da jemand was zu sagen ?
mad-bob
Achso, und wenn das alles so ist und so berechnet werden darf, warum erhöht der Vermieter nicht rechtzeitig die Nebenkosten ? Nichteinmal jetzt will er mehr monatliche Beträge....da steht man doch im nächsten Jahr wieder vor dem selben Problem oder ?
capo
Die Reinigung ist umlagefähig und auch der Baumschnitt. Nebenbei erscheint mir der Preis für den Gärtner sehr günstig, aber das kann man erst sagen, wenn m² angegeben wären.
Die Nachforderung würde ich mir mal genau anschauen. Vielleicht hat die Reparatur der Heizung umgelegt und genau das darf er nicht. (Das machen aber sehr viele private Vermieter!) Vielleicht hat er einen Wartungsvertrag mit der neuen Firma abgeschlossen, wodurch er hohe Kosten hat. Viele Versuchen das direkt umzulegen. (Wartungsvertrag für 5Jahre; zahlbar im Voraus...) Auch das ist häufig der Grund, dass die Nachzahlung (sehr) hoch ausfallen. Aber auch das darf er nicht.
Dieser Fall würde auch erklären, warum er die Nebenkosten nicht erhöhen will. Die bleiben in den nächsten 5 Jahren ja auf dem Stand von dem Vorjahr...
Lass dir auf alle Fälle die Rechnungen zeigen. (50 cent pro Kopie sind standard)
Gruß,
Capo
mad-bob
Kann eine Reinigung auch umgelegt werden, wenn im Vertrag steht das keine Reinigungskraft vorhanden ist ? Eigentlich ist das doch ne Vertragsänderung oder ?
capo
Das ist so richtig, aber meistens (Standard MVs) beinhalten die II.BV, die die Betreibskosten angibt. (Inzwischen vielleicht sogar auch die Betriebskostenverordnung) Das heißt: Die Betreibskosten berechnen sich nach der II. Berechnungsverordnung, dann kann man da wenig machen. Dann ist es keine Vertragsänderung, sondern wird nur der Vertrag umgesetzt.
Capo