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Hallo,
ich habe mal eine Frage. Ich habe am 22.12.04 meine Neben- und Betriebskostenabrechnung für 2003 bekommen und sollte innerhalb von 14 Tagen eine Nachzahlung tätigen. Da die Abrechnung aber nicht korrekt war, habe ich dieses nicht getan und meine Vermieterin gebeten eine neue korrekte Abrechnung zu erstellen. Sie wollte sich mit mir treffen, hatte aber nie Zeit. Ich habe ihr Monate lang hinterher telefoniert, aber es ist nichts geschehen, also habe ich diese Nachzahlung auch bis heute nicht bezahlt. Ich habe auch bis heute keine erneute Zahlungsaufforderung, Mahnung o.ä. erhalten. Im Dezember werde ich wohl die Abrechnung für 2004 erhalten. Kann meine Vermieterin den Betrag der Abrechnung von 2003 einfach darauf aufschlagen? Wann verjährt so etwas? Vielen Dank im Voraus. Antje