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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo. ich hoffe es kann mir jemand helfen! dafür bekommt ihr auch nen super-tipp, wie man sich die kosten für die boilerentkalkung sparen kann.

auf meiner nebenkostenabrechnung war eine boilerentkalkung in höhe von ca. 110 euro aufgelistet, die aber während dem abrechnungszeitraum nicht durchgeführt wurde. bei nachfrage bei meiner vermieterin wurde mir gesagt, dass der boilerentkalkermann in der nächsten zeit käme und sie die kosten schonmal vorab berchnet hätte... der boilermann kam auch in der nächsten zeit und stellte ziemlich schnell fest, dass der boiler total verrostet war und ausgetauscht werden muss. die vermieterin stimmte der erneuerung des boilers zu und jetzt habe ich also einen neuen boiler. jetzt hab ich aber nochma im mietvertrag nachgelesen und da steht, dass nur wartungsarbeitungen (also entkalkung) des boilers bezahlt werden müssen.

ich rief also die vermieterin an und sagte ihr, sie soll mir doch bitte das geld für die nicht stattgefundene boilerentkalkung zurückerstatten. da sagte sie mir, naiv wie sie ist, "die boilerfirma hat aber boilerentkalkung auf die rechnung geschrieben. das machen die immer so...". natürlich machen die das, weil da kann man vom armen mieter das geld verlangen!naja. sie sagte noch: " also wenn ich jedes jahr den boiler austauschen lassen würde, dann müssten sie als mieter ja nie für die boilerentkalkung bezahlen!". tolle idee eigentlich. ich werde mir nächstes jahr wieder nen neuen boiler einbauen lassen.

so jetzt meine frage: wo kann ich da genau nachlesen oder weiß jemand wie das genau ist. ich möchte das geld für die nicht stattgefundene boilerentkalkung nämlich wieder zurück haben

1 Kommentar zu „boileraustausch statt boilerentkalkung -- wer zahlt?”

Gast Experte!

Schreibe Sie Vermieterin, dass Sie die Abrechung der Nebenkosten hinsichtlich der Kosten der Entkalkung nicht akzeptieren (Einschreiben mit Rückschein), die Rückerstattung der Kosten verlangsen und daher mit der nächsten Mietezalung eine Verrechnung vornehmen.
Passen Sie dann bei der nächsten Abrechnung auf, dass die Vermieterin Ihnen nicht zuwenig an geleisteten Vorauszahlungen berechnet. Sie nehmen die Kürzung nur an der Kaltmiete vor, die Nebenkostenvorauszahlungen zahen Sie weiter in gewohnter Höhe. Am Besten bringen Sie das auch auf dem Überweisungsträger zum Ausdruck.

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