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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
also, ich bin 44 j. alt und lebe seit februar 92 in einer 2 zimmer altbauwohnung die im oktober 93 in eine eigentumswohnung umgewandelt wurde. im dezember 93 wurde die wohnung erstmals verkauft, selbst kaufen wollte ich nicht. im mai 04 wurde meine wohnung und die neben mir (von einer 91jährigen frau bewohnt) an eine Frau verkauft, die mir nicht aber meiner nachbarin, nun mit 12 Monaten Kündigungsfrist wegen eigenbedarf gekündigt hat. es gibt aber doch eine 10 jährige kündigungssperrfrist?????
Als begründung hat sie angegeben, das ihr lebensmittelpunkt in diesem stadtteil liegt. Kindsvater wohnt hier in einer dunklen 2 Zimmerwohnung ohne Bad, Kindergarten in den Ihr 1,5 jähriger Sohn geht ist hier, die nachmittagsbetreuung des sohnes ist hier und ihre Firma(selbständig)auch. sie selbst wohnt zur miete in einer 2,5 zimmerwohnung in einem anderen Stadtteil.
Sie schreibt, sie käme kaum noch in ihre wohnung weil die wegezeiten zu lang sind und sie mit der arbeit schon ohne lange wege kaum fertig wird. (ca 25min. pro weg) Sie hat mir ihre wohnung im tausch angeboten und ich wäre auch interessiert, obwohl ich auch gerne in diesem stadtteil bleiben würde. leider besteht der vermieter auf der einschaltung eines maklers, was die tauschaktion für mich natürlich zu einer unsicheren sache macht. was ist wenn ich kündige, aber die andere wohnung nicht bekomme? dann stehen ich ja auf der straße????
so, ich hoffe die infos reichen.
die eigentliche frage ist: kommt sie mit dieser eigenbedarfskündigung durch? soll ich mich zur wehr setzen, oder soll ich die kündigung akzeptieren weil ich sowieso schon seit einer weile auf der suche nach einer größeren wohnung bin????

2 Kommentare zu „eigenbedarskündigung kündigungssperrfrist”

FischkoppStuttgart Experte!

Klasse, es gibt zig Urteile, bzw Beschreibungen.
Kann leider nicht helfen.
Aber gehen sie bitte mal zum Mieterschutzbund (ca. 70 Euro/jahr) oder Anwalt. Ich glaube da sind sie am besten beraten.

Ich bin der Meinung! die Kündigung ist nicht rechtens!
Aber ich bin kein Anwalt.

Gast Experte!

habe mich inzwischen ein bisvchen im netz umgesehen, siht so aus als würde die kündigungssperrfrist ab dem ersten verkauf, also seit 93 laufen.Ist also abgelaufen. die eigentliche frage ist: Beginnt die Kündigungssperrfrist nach einem weiteren verkauf neu????????

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