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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Mein Vermieter hat mir schriftlich angeboten einen Nachmieter zustellen, damit ich mein Mietverhältniss 2Monate früher beenden kann. Nun habe ich auch eine solvente Nachmieterin gefunden, die mein Vermieter auch aktzeptiert hat und Ihr den Mietvertrag, zur Unterschrift, zugesandt hat.
Heute rief Sie mich an und sage mir das Sie den Mietvertrag nicht unschreiben wird, da in diesem rechtswiedrige Klausen verfasst sind. Sie hat diesen auch einem Juristen vorgelegt, dieser riet Ihr auf gar keinen Fall zu unterschreiben, da es ein totaler Knebelvertrag wäre. Sie möchte auch nicht mehr das Gespräch mit dem Vermieter führen, sonder ganz davon zurück treten. Was ich voll und ganz verstehn kann.

Wie sieht das nun für mich aus, habe ich auf Grund dieser Sachlage eine Chance das Mietverhältnis trotzdem zu dem Termin zu beenden, an dem die gestellte Nachmieterin eingezogen wäre. Denn unter diesen Vorraussetzungen wird es mir garnicht erst ermöglich einen Nachmieter zustellen, da sowas niemand unteschreiben wird.

Ich hoffe auf schnelle Hilfe wie ich hier am besten vorgehen soll.

Vielen Dank im Voraus.
Stichwörter: thema + frage + nachmieterstellung

3 Kommentare zu „Frage zum Thema Nachmieterstellung”

Susanne Experte!

Mein Vermieter hat mir schriftlich angeboten einen Nachmieter zustellen, damit ich mein Mietverhältniss 2Monate früher beenden kann.[/quote:25212]

Was steht denn da genau? Dein MV wird bei Nachmietergestellung aufgelöst oder Dein MV wird aufgelöst, wenn ein NachfolgeMV geschlossen wird?
Je nach Angebot des Vermieters bist Du an Deinen Mietvertrag bis zum Ende der Kündigungsfrist gebunden.

Ausserdem ist die von der Dame gemachte Aussage unglaubwürdig. Rechtswidrige Klauseln kann man ruhig unterschreiben, da diese nicht wirksam sind und dem Mieter dadurch keine Nachteile entstehen können.

Grundsätzlich kann Dein Vermieter vermieten, an wen er will und für den Mietvertrag einen Dummen zu finden mag schnell gehen oder dauern....

K.K.

Hallo Susanne,

in meiner Kündigungsbestätigung steht folgendes:

Sollten Sie die Wohnung vorzeitig aufgeben wollen, so sind wir bereit bei Gestellung eines solventen Nachmieters Sie früher aus dem Mietverhältnis zu entlassen.

Ich habe einen solventen Nachmieter gestellt, dieser wurde aktzeptiert und nur auf Grund eines rechtswidrigem Vertrag ist es nicht zum Vertragsabschluss gekommen.

Unglaubwürdig würde ich die Aussage von Ihr nicht nennen, da Sie mir ja auch eine Kopie des Vertrags zusenden wird, damit ich etwas als Beweis in der Hand habe. Und natürlich kann man einen Vertrag unterschreiben der Rechtswidrige Klausen enthält, aber wer mag den schon etwas unterschreiben wo Ärger vorprogrammiert ist auch wenn man nach Rechtslage immer gewinnen wird.

Ich hoffe ganz stark das es da für mich eine Möglichkeit gibt, das ich auf Grund dieser Sachlage zum 01.08 aus dem Mietvertrag entlassen bin. Denn unter diesen Voraussetzungen werde ich nie einen Nachmieter finden und kann mir das Geld für Anzeigen sparen.

Ich bin weiterhin für jede Antwort dankbar.

Susanne Experte!

Stimmt, wichtig ist die Passage:

bei Gestellung eines solventen Nachmieters Sie früher aus dem Mietverhältnis zu entlassen. [/quote:90a1c]

Es wurde gestellt und vom VM akzeptiert. Demnach könntest Du beantragen, früher aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden.

Der VM wird dann entgegnen: Man habe aber gemeint....(bei neuem Mietvertrag) leider hat er das vielleicht gemeint aber nicht geschrieben.
Ich denke, Du bist auf der sicheren Seite.
Mit dem vorprogrammierten Ärger hast Du sicherlich recht.

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