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Hallo!
Seit drei Wochen ist die Warmwasserversorgung in meiner Wohnung ausgefallen. Es gab schon einen (gescheiterten) Reparaturversuch durch den Vermieter. Trotz Fristsetzung meinerseits und mittlerweile sogar Mietminderung rührt sich der Vermieter nicht. Leider kann ich de Reparatur nicht selbst veranlassen, da die Gastherme nicht mehr reparaturfähig ist, sondern ausgetauscht werden muss.
Ist dies ein ausreichender Grund für eine fristlose Kündigung durch meine Person/Mieter? Vielen Dank für Antwort, Monster