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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe jetzt schon eine Weile verschiedenen Foren gesucht, aber nichts konkretes gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir helfen?!

Ich wohne in einem Altbau. Die Heizung läuft über eine Gastherme in der Wohnung. Mein Problem ist jetzt die Regulierung der einzelnen Räume. Es gibt lediglich im Wohnzimmer einen Thermostaten an der Wand, mit dem ich die Zeizung regeln kann. Jede Heizung hat zwar ein Ventil aber keinen Thermostat. Es lässt sich also nur der Wasserdurchsatz einstellen unabhängig von der Temperatur des Raumes, in dem die Zeizung installiert ist.

Stelle ich jetzt die Temperatur am Thermostaten im Wohnzimmer auf eine bestimmte Stufe, heizt die Anlage so lange, bis Im Wohnzimmer die entsprechende Temperatur erreicht ist.

Nachts möchte ich lediglich im Schlafzimmer etwas heizen und im Wohnzimmer weniger - tagsüber nur im Wohnzimmer; ist ja auch logisch Da ich an den Heizkörpern nur ein Ventil ohne Thermostat habe, muss morgens und abends ständig an den Ventilen rumschrauben:

Am Abend stelle ich die Temperatur am Thermostaten im Wohnzimmer auf ca. 17 Grad ein. Dann öffne ich das Ventil im Schlafzimmer komplett, damit es dort warm wird. Das Heizventil im Wohnzimmer muss ich etwas runterdrehen, da andernfalls das Wohnzimmer so schnell auf die 17 Grad kommt, wobei das Schlafzimmer kaum Temperatur bekommt (Die Heizung im Schlafzimmer ist im Kreislauf hinter der im Wohnzimmer).

Das Ganze Spiel fängt am Morgen wieder an, nur andersrum.

Lange Rede, kurze Frage: Kann ich vom Mieter den Einbau von Thermostatventilen fordern?[/b:ba3c4]

Aus §7 (2) Heizanlagenverordnung würde ich das so entnehmen. Allerdings ist diese ja seit einigen Jahren in die Energieeinsparungsdverordnung übergegangen. Und dort habe ich diesen Wortlaut so nicht mehr aufgefunden.

Nach meinem Verständnis sollte es doch nicht zulässig sein, einem Mieter solch einen Aufwand zuzumuten. Ausserdem wirkt sich die derzeitige Installation nicht gerade positiv auf die Heizkosten aus.

Ich hoffe, ihr habt eine Antwort auf mein Problem.

MfG
der_benn
Stichwörter: ohne + thermostatventil + heizkörper

1 Kommentar zu „Heizkörper ohne Thermostatventil”

fin Experte!

Selbstverständlich sollten verschiedene Räume auch verschieden beheizbar sein. Problem ist aber, dass Sie sich hierüber besser vor Unterschreibung des Mietvertrages hätten erkundigen sollen. Sie haben die Wohnung so genommen wie sie war.
Daher können Sie den Vermieter nur bitten hier eine Änderung vornehmen zu lassen. Da das auch zu dessen finanziellen Lasten gehen würde, sind Sie leider in der Warteposition.

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