Susanne
Durch das Übergabeprotokoll könnt Ihr darlegen, dass die Schäden nicht von Euch verursacht wurden.
Nach dem Fristenplan müsst Ihr die Arbeiten aber nicht übernehmen, es gilt nämlich die Vereinbarung aus dem Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen.
Möglicherweise ist aber selbst diese Vereinbarung nicht gültig, weil es zum Fristenplan relativ neue BGH-Urteile gibt.
Dazu braucht man aber den genauen Wortlaut der Klausel zu den Schönheitsreparaturen, am besten beim Ra prüfen lassen.