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Keine Stromsperrung durch Vermieter
Versorgungsunternehmen sind bei Zahlungsverzug eines Kunden berechtigt, dessen Versorgung zu unterbrechen, bis die Zahlungsrückstände ausgeglichen sind. Dieses Recht steht jedoch nicht auch einem gewerblichen Vermieter zu, wenn der Mieter mit der Miete in Rückstand ist. Eine Stromsperrung durch den Vermieter ist nur in Ausnahmefällen rechtens, sofern diesem gerade durch die Stromentnahme weiterer Schaden entstehen würde.
Beschluss des OLG Köln vom 26.04.2004
1 U 67/03
ZAP EN-Nr. 738/2004