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Hallo zusammen.
Ich muß mal wieder das leidige Thema Teppich aufgreifen.
Wir sind im November 99 in eine Neubauwohnung eingezogen (Erstbezug) und werden wahrscheinlich im kommenden Sommer ausziehen.
Alles ist von uns recht gut erhalten worden bis auf zwei Sachen:
1, In einem Raum wurde auf dem Teppich Rotwein verschüttet, den Fleck haben wir leider nie ganz raus bekommen. In einem anderen Zimmer gibt es einen Brandfleck.
2, In der Küche ist einmal ein Topf zu Boden gefallen und hat eine kleine Stelle der Bodenfließe beschädigt (kleines Loch).
Ich hab nun hier im Forum schon gelesen dass im Fall Teppich wir 6/10 den damaligen Anschaffungspreises (?stimmt das?) zu zahlen haben. Zählen hierbei nur die vollen Jahre der Wohnzeit oder 11.1999-10.2006=7 Jahre? Was ist mit den Handwerkskosten? Die sind wahrscheinlich um den Anteil zu tragen?.
Wie sieht es im Fall der Fließen aus?
Vielen Dank schonmal für die Ratschläge.
Christian