fin
Das ist so rechtens wenn es so im Mietvertrag steht den Sie unterschrieben hatten. Wenn Sie Tapeten angebracht haben, so müssen Sie diese abreißen, alles andere normalerweise und laut Mietvertrag auch. Beim Decken streichen kommt es darauf an wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben und ob das nötig ist. Machen Sie mit dem Vermieter einen Termin aus, was Sie machen sollen und was Sie evtl. lassen können, wenn es noch gut aussieht. Nach Mietvertrag aber, müßten Sie alles wieder entfernen was Sie angebracht haben. Das ist rechtens und das wußten Sie aber auch schon beim Unterschreiben des Mietvertrages.
tpe_emily
mir ging es jetzt eigentlich darum, ob es da eine änderung gegeben hat oder ob das weiterhin rechtsgültig ist. wenn es keine änderung gab, gut, dann müssen wir das wohl machen (sofern der vermieter nicht mit sich reden lässt).
Susanne
Die in der letzten Zeit ergangene Rechtssprechnung hat nichts mit Deinem Vertrag zu tun, da es sich um die Fristenklauseln der Schönheitsreparaturen handelt.
Die Klauseln Deines Vertrages sind gültig, da Du lediglich verpflichtet bist, die Wohnung ohne Tapete etc. wieder abzugeben. Lt. MV musst Du wohl auch Laminat entfernen. Rauhputz ist ausserdem ein Einbau, dem der Vermieter hätte zustimmen müssen, ungeachtet der Klauseln im MV hat der Vermieter Recht auf Rückbau, d.h. der Rauhputz muss auf jeden Fall entfernt werden.