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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,

in meinem jetzigen mietvertrag (bzw. zusätzliche vereinbarung zum mietvertrag) steht folgenden drin:

1.1 Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist auf Verlangen des Vermieters der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.

dieser wurde aber meines wissens nirgendwo dokumentiert. die wohnung war komplett kahl. lediglich die decken waren tapeziert und das badezimmer komplett gefliest.

2.2 Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind alle Räume der Wohnung mit rückstandslos entfernten Tapeten an Wand- und Deckenflächen dem Vermieter besenrein zu übergeben. Deckenflächen die nicht tapeziert waren, sind in einem fachgerecht gestrichenen Zustand zu übergeben.

2.3 Sämtliche privat eingebrachten Teppich-, PVC-, Fliesen- und andere Böden sind nach Beendigung des Mietverhältnisses rückstandslos zu entfernen. Die darunter liegenden Oberböden, die zur vermieteten Sache gehören, sind gründlich zu reinigen oder wieder herzustellen.

ist das so alles rechtens? ich habe gehört, dass es da kürzlich was in der zeitung zu gab, das man die tapten nicht mehr rausreißen muss, auch wenns so im mietvertrag steht. leider habe ich da online nix zu gefunden.
ich müsste sonst in der küche auch die fliesen (weiß), im flur den rauhputz (weiß) und in der restlichen wohnung das laminat rausnehmen. nicht zu reden von den ganzen tapeten...

weiß da jemand was näheres zu?

3 Kommentare zu „mietvertrag veraltet? klauseln rechtskräftig?”

fin Experte!

Das ist so rechtens wenn es so im Mietvertrag steht den Sie unterschrieben hatten. Wenn Sie Tapeten angebracht haben, so müssen Sie diese abreißen, alles andere normalerweise und laut Mietvertrag auch. Beim Decken streichen kommt es darauf an wie lange Sie in der Wohnung gewohnt haben und ob das nötig ist. Machen Sie mit dem Vermieter einen Termin aus, was Sie machen sollen und was Sie evtl. lassen können, wenn es noch gut aussieht. Nach Mietvertrag aber, müßten Sie alles wieder entfernen was Sie angebracht haben. Das ist rechtens und das wußten Sie aber auch schon beim Unterschreiben des Mietvertrages.

tpe_emily

mir ging es jetzt eigentlich darum, ob es da eine änderung gegeben hat oder ob das weiterhin rechtsgültig ist. wenn es keine änderung gab, gut, dann müssen wir das wohl machen (sofern der vermieter nicht mit sich reden lässt).

Susanne Experte!

Die in der letzten Zeit ergangene Rechtssprechnung hat nichts mit Deinem Vertrag zu tun, da es sich um die Fristenklauseln der Schönheitsreparaturen handelt.

Die Klauseln Deines Vertrages sind gültig, da Du lediglich verpflichtet bist, die Wohnung ohne Tapete etc. wieder abzugeben. Lt. MV musst Du wohl auch Laminat entfernen. Rauhputz ist ausserdem ein Einbau, dem der Vermieter hätte zustimmen müssen, ungeachtet der Klauseln im MV hat der Vermieter Recht auf Rückbau, d.h. der Rauhputz muss auf jeden Fall entfernt werden.

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