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-unkommentiert gelöscht-
Susanne
1. Der Vermieter kann seine Wohnung selbstverständlich ohne Bodenbelag vermieten, muss dann aber damit rechnen, dass die zu verhandelnde Miete niedriger ist. Wäre bereits ein Bodenbelag vorhanden, so wertet dieser die Wohnung auf und die Abnutzung wäre in der Miete enthalten, der Vermieter wäre zuständig für die Instandhaltung.
Legt der Mieter Laminat, so ist dies sein Eigentum und kann bei Auszug wieder mitgenommen werden. Dem steht allerdings in diesem Fall die Vereinbarung gegenüber. Das würde ich vom Fachanwalt prüfen lassen!!!
2. Stimmt, ein Verwaltungsangestellter des Vermieters darf keine Maklerkaution verlangen. Allerdings hast Du das bei Unterschrift festgestellt und musst demnach auch sofort Deine Forderung stellen, die kann nämlich bei Auszug schon verjährt sein!