BK-Mann
Hallo
das ist legal, wenn es nicht Vermieters Schuld war dass die Grundsteuer falsch berechnet wurde. Da würde ich einmal nachfragen, wer da die falschen Werte berechnet hat - das Amt oder der Vermieter selbst. Hat es der Vermieter verbockt, hat er Pech, und ihr müsst nicht nachzahlen. Hat das Amt jetzt erst eine Korrektur dieser Jahre vorgenommen, muss gezahlt werden.
Gruß
BK-Mann