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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hab schon die Forumssuche bemüht aber nichts passendes gefunden.
Mein (unser) Problem:
Bei der Wohnungsübergabe wurde durch den Hausmeister ein verfärbter Backofentürgriff an einem E-Herd bemängelt.
Dieser ist meines Erachtens durch eine wahrscheinlich nicht 100% dicht schliessende Backofentüre an zwei Stellen rechts und links bräunlich verfärbt.
Ein nach Erstbezug und anschliessendem 10-jährigem sachgemäßen Gebrauch, aber für mich normaler Zustand der Mietsache.

Der Hausmeister nun meinte das hätte er ja noch nie gesehn und müßte durch uns ersetzt werden. Er schicke uns einen Kostenvoranschlag dafür.
Dieser kam nun...rund 80€.

Desweiteren ein Kostenvoranschlag eines "Wannendoktors" über 150€ für die Reparatur 2 kleiner (halbfingernagelgroße) Schlagstellen in einer Emaillebadewanne. (auch 10jähriger Gebrauch)
Diese wurden durch uns sogar mit Baumarktutensilien schon ausgebessert und sind kaum zu sehen.

Sind diese Forderung gerechtfertigt? Bitte um schnelle Hilfe, Dankeschöön...

PS: Sorry für MehrfachPost...aber nun mit Anmeldung, wegen Antwortbenachrichtigung....

1 Kommentar zu „Backofengriff erneuern! Schönheitsreparatur?”

Gast Experte!

Ihr meint wohl Kleinstreparaturklausel - denn Schöheitsreparaturen beinhalten tapezieren, streichen etc. der Wohnung...
Wenn eurer Meinung nach die Ofentür nicht 100%tig schließt, hättet ihr diesen Mangel(?) während eurer Mietzeit dem Vermieter melden müssen, und der Vermieter hätte dies ggf. bei der Herstellerfirma reklamieren können - ich denke, jetzt ist es zu spät und es könnte ggf. eine Kleinstreparaturklausel lt. eurem Mietvertrag greifen, d.h. ihr müsstet einen neuen Ofengriff zahlen.
Zu den Beschädigungen in der Wanne (oder Waschbecken?): dies ist keine normale Abnutzung und der Vermieter kann eine fachgerechte Reparatur verlangen, da es aber ein Schaden an einer Mietsache ist, würde eure Haftpflichtversichrung (sofern vorhanden) die Reparaturkosten übernehmen. M.f.G. Cleo

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