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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ein Makler hat uns vor Vertragsunterzeichung erklärt, dass der Garten des 3 Mietparteien Hauses auf uns überschrieben wird. Das sei überhaupt kein Problem, da die anderen Mieter kein Interesse an dem Garten hätten. Wir also die einzigen Nutzer sind. Im Mietvertrag steht auch eindeutig: 4 ZKB, Garten, gemeinschaftlicher Waschraum, Fahrradraum.... Des Weiteren steht folgender Passus drin: "Die Nutzung und Pflege des Garten obliegt dem Mieter." Also nicht der Mieter. Mittlerweile hat sich rausgestellt, dass die Mieter das nicht so sehen und auch gar nicht gefragt wurden. Wir sind noch nicht eingezogen und da uns der Garten sehr wichtig ist deshalb die Frage: Kann ich die bereits bezahlten Maklergebühren von ihm zurückfordern und den Mietvertrag auflösen? Der Vermieter hat natürlich auch geschlafen, da er ja auch unterschrieben hat.
Danke im voraus!
Stichwörter: falsche + gemacht + makler + rückerstattung + angaben

3 Kommentare zu „Rückerstattung wenn Makler falsche Angaben gemacht hat?”

Susanne Experte!

Hört sich in Eurem Vertrag eher danach an, als würde der Garten zur Mietsache gehören. Inwiefern das den anderen Mietern passt oder nicht, ist irrelevant, da Vertragspartner der VM ist. Allerdings würde es problematisch, wenn in den Verträgen das Gleiche auch mit den anderen Mietern vereinbart wurde.
Also erst mal klären, dass Ihr die einzigen Mieter des Gartens seid. Ist dies nicht der Fall, d.h. der VM könnte diese Vertragsvereinbarung nicht einhalten, sollte hier durch einen Anwalt geprüft werden, inwiefern der Vertrag als Ganzes nichtig ist.

BigM2000

Hallo Susanne, die anderen Mieter wohnen seit 23 Jahren in dem Haus und benutzen den Garten schon immer. Ich glaube, egal was in deren Vertrag drin steht, Sie haben mittlerweile "Gewohnheitsrecht". Aber soweit ich weiß, steht der Garten auch bei ihnen drin. Allerdings als gemeinschaftsgarten.

Susanne Experte!

Nach 23 Jahren könnte[/b:2824b] ggf. Gewohnheitsrecht greifen, allerdings kommt es hier auf die mietvertraglichen Vereinbarungen an.

Demnach kann der VM der vertraglichen Vereinbarung mit Dir nicht nachkommen. Inwiefern der Vertrag angefechtet werden kann, sollte ein RA überprüfen, weiterhin geht es ja auch noch um Schadenersatzforderung aus dem Fehler des Maklers.

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