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Kaution und Bürgschaft
Gast
hat diese Frage am 01.01.2005 gestellt

Kaution und Bürgschaft
Der Vermieter kann drei Monatsmieten als Barkaution vereinbaren. Die Betriebskosten zählen bei der Berechnung der Kautionssumme nicht mit. Eine zusätzliche Bürgschaft Dritter kann nur verlangt werden, wenn die durch Barkaution gewährte Sicherheitsleistung nicht der Summe von drei Monatsmieten entspricht. Eine darüber hinausgehende Bürgschaft ist ungültig. (AG Berlin Tiergarten, Az. 6 C 571/97, aus: MM 10/99, S. 47)
Wurde neben der Barkaution von drei Monatsmieten auch eine Bürgschaft abgegeben, so liegt eine unzulässige Übersicherung vor, die gegen § 550b BGB (§ 551 BGB neu) verstößt. Der Bürge kann vom Vermieter nicht in Anspruch genommen werden. Stattdessen kann der Bürge die Herausgabe der Bürgschaftserklärung verlangen. (LG Berlin, Az. 20 O 613/97, aus: MM 04/01, S. 151; LG München, Az. 15 S 13179/00, aus: GE 2001, S. 699)
Der Vermieter kann drei Monatsmieten als Barkaution vereinbaren. Die Betriebskosten zählen bei der Berechnung der Kautionssumme nicht mit. Eine zusätzliche Bürgschaft Dritter kann nur verlangt werden, wenn die durch Barkaution gewährte Sicherheitsleistung nicht der Summe von drei Monatsmieten entspricht. Eine darüber hinausgehende Bürgschaft ist ungültig. (AG Berlin Tiergarten, Az. 6 C 571/97, aus: MM 10/99, S. 47)
Wurde neben der Barkaution von drei Monatsmieten auch eine Bürgschaft abgegeben, so liegt eine unzulässige Übersicherung vor, die gegen § 550b BGB (§ 551 BGB neu) verstößt. Der Bürge kann vom Vermieter nicht in Anspruch genommen werden. Stattdessen kann der Bürge die Herausgabe der Bürgschaftserklärung verlangen. (LG Berlin, Az. 20 O 613/97, aus: MM 04/01, S. 151; LG München, Az. 15 S 13179/00, aus: GE 2001, S. 699)
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