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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hab noch ne Frage:

Vor ziemlich genau einem Jahr erhielt ich die Abrechnung für das Jahr 2003.
Aufgrund schlechter erfahrungen in der Vergangenheit legte ich vorsorglich Einspruch ein und bat um einen Termin zur Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen. Bis vor wenigen tagen erhielt ich keinerlei Reaktion auf mein Schreiben. Nun fordert der Vermieter im Zuge der Abrechnung für 2004 zugleich den Nachzahlbetrag für das Jahr 2003 mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit besteht die Abrechnungsunterlagen einzusehen.
Was soll ich nun tun? Muss ich die Nachzahlung nach so langer Zeit noch leisten?

Bin für jeden Hinweis dankbar.
Stichwörter: reagiert + vermieter + einspruch + jahr + lang

1 Kommentar zu „Vermieter reagiert ein Jahr lang nicht auf Einspruch”

Susanne Experte!

Sicher-sollte nach Einsicht der Unterlagen keine Beanstandung vorliegen!

Rechtlich stehst Du sowieso auf sehr dünnem Eis: "vorsorglich Einspruch einlegen" geht schon mal gar nicht.
Einspruch muss auch immer begründet werden, auch ein "ist aber viel zuviel" ist kein Argument.
Man kann die Abrechnung insgesamt beanstanden, weil Formfehler vorliegen und die Abrechnung damit nicht transparent ist, wie verlangt, dabei muss man aber auch angeben, was fehlt.
Man kann einzelne Postitionen beanstanden, aber auch nur begründet. Grundsätzlich sollte man mit den Kosten des Vorjahres vergleichen und hat auch hier gleich die Begründung für die Einsicht in die Rechnungen.
Alles in Allem ist man aber trotz Einspruch erst einmal zur Nachzahlung, sollte eine vorliegen, verpflichtet. Beanstandet man nur einzelne Positionen, so können diese anteilig von der Summe der Nachzahlung einbehalten werden. Fällig ist die Summe bei Zugang der Abrechnung, der VM könnte also "nach so langer Zeit" eigentlich auch Zinsen verlangen!!!

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