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Vollstreckungsrecht - Vollstreckungsbescheid Unzulässige Vollstreckung

BGH
22.12.1987 VIZR165/87
Ein Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid über eine nicht schlüssige Forderung kommt nur für Fallgruppen in Betracht, die nach der Art der zugrundeliegenden Rechtsbeziehung fallgruppentypische Merkmale der Sittenwidrigkeit aufweisen und in denen ein besonderes Schutzbedürfnis des Inanspruchgenommenen hervortritt (im Anschluß an BGHZ 101, 380 und Urteil vom 24. September 1987, III ZR 264/86, ZIP 1987, 1309).
BGB § 826
ZPO § 700.

Aktenzeichen: VIZR165/87 Paragraphen: BGB§826 ZPO§700 Datum: 1987-12-22

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