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Ärger um die Mietkaution
Mietkautionen dienen dem Vermieter zur Sicherheit für den Fall, dass Mieter ihren künftigen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nachkommen, wie z.B. bei nicht geleisteten Mietzahlungen oder Nachzahlungen von Nebenkosten oder Schadenersatzansprüchen nach dem Auszug des Mieters.
ARAG Experten weisen darauf hin, dass eine Kaution grundsätzlich nur dann verlangt werden darf, wenn sie im Mietvertrag vereinbart ist. Höher als drei Monatskaltmieten - also Miete ohne Nebenkosten - darf die Mietkaution nicht sein. ARAG Experten informieren darüber, dass der Vermieter bei einer Barkaution auch eine Ratenzahlung in drei Raten akzeptieren muss. Der Vermieter muß die ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen.
Die Anlageerträge stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Immer wieder gibt es Ärger bei der Rückzahlung der Mietkaution nach Auszug des Mieters. Doch auch dafür gibt es nach Auskunft von ARAG Experten Regeln. Der Vermieter muss die Kaution nicht sofort zurückzahlen, sondern hat eine angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist. Er darf die Abrechnung aber nicht treuwidrig verzögern.